DSL-Drossel: Verbraucherschützer wollen auch gegen andere Drossel-Flatrates vorgehen

Nach dem Urteil gegen die Flatrate-Drosselung der Telekom überlegt die Verbraucherzentrale NRW, auch gegen andere Internet-Anbieter vorzugehen.

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Nach dem von ihr erwirkten Urteil gegen die Flatrate-Volumendrosselung der Telekom will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, der Rheinischen Post. Die Telekom sei "nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".

Telefónica Deutschland/O2 hatte beispielsweise in diesem Monat angekündigt, je nach Festnetztarif monatliche Datenvolumengrenzen von 100 beziehungsweise 300 Gigabyte einzuführen. Kunden von Kabel Deutschland haben bereits ein Tageslimit von 10 Gigabyte.

Die Telekom hatte im April die Drosselung der Festnetzanschlüsse ab 2016 angekündigt. Die Verbraucherzentrale mahnte daraufhin das Bonner Unternehmen ab und ging vor Gericht. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Da der Bedarf nach Bandbreite insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten und Filme ständig steige, betreffe eine Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde ein breites Publikum und nicht nur die "Power-User", befand das Gericht. (anw)