Neue Standard-Mehrwertsteuererklärung soll Unternehmen entlasten

Die EU- Kommission hat eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, die den Verwaltungsaufwand in Unternehmen und die dazugehörigen Kosten drastisch reduzieren soll.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Europäische Kommission hat eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, die den Verwaltungsaufwand und die dazugehörigen Kosten in Unternehmen drastisch senken soll. Bis zu 15 Milliarden Euro pro Jahr sollen Unternehmen in der EU dadurch einsparen können, so die Prognose. Die Vereinfachung soll es außerdem leichter machen, die Vorschriften einzuhalten und die Steuerbehörden EU-weit zudem effizienter machen.

Basis des Vorschlags ist eine Standard-Mehrwertsteuererklärung, die länderunabhängig einheitliche Anforderungen an die Unternehmen stellt. Es werden EU-weit die gleichen grundlegenden Angaben von den Firmen verlangt. Auch die Abgabefristen sollen EU-weit vereinheitlicht werden. Laut Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, bietet die Standard-Mehrwertsteuererklärung allen Beteiligten nur Vorteile: "Zum einen profitieren die Unternehmen von vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger Bürokratie. Zum anderen erhalten die Regierungen ein neues Instrument, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern, wodurch sich ihre Einnahmen erhöhen dürften."

Tatsächlich bestehen derzeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch große Unterschiede bei den verlangten Angaben, dem Format der nationalen Formulare und den Abgabefristen. Als Problem erweist sich das vor allem bei grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit. Für betroffene Unternehmen wird die Mehrwertsteuererklärung dann zu einem komplexen, teuren und schwerfälligen Unterfangen, alle Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten, ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens ausgesprochen schwierig.

Das soll bald ein Ende haben: Die vorgeschlagene Standard-Mehrwertsteuererklärung sieht nur noch fünf obligatorische Felder vor. Die Mitgliedsländer können bis zu 26 weitere Felder mit verpflichtenden Standardangaben einführen. Sollten die voll ausgenutzt werden, wäre es dennoch eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation, denn in machen Mitgliedstaaten müssen aktuell bis zu 100 Felder ausgefüllt werden.

Die Abgabefristen werden ebenfalls standardisiert: Unternehmen müssen die Erklärung künftig monatlich abliefern, Kleinstunternehmen vierteljährlich. Die zusammenfassende jährliche Erklärung, die in einigen Mitgliedstaaten noch vorgeschrieben ist, würde entfallen. Ob und wann die vorgeschlagene Standard-Mehrwertsteuererklärung tatsächlich eingeführt wird, ist allerdings noch unklar. ()