Österreichische Polizisten mit elektronischer Fußfessel im Dienst

Wer in Österreich rechtskräftig zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurde, muss unter bestimmten Umständen nicht ins Gefängnis, sondern darf seine Strafe im "elektronisch überwachter Hausarrest"abbüßen. Eine der Voraussetzungen: Ein Arbeitsplatz.

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Wer in Österreich rechtskräftig zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurde, muss unter bestimmten Umständen nicht ins Gefängnis, sondern darf seine Strafe im "elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft" abbüßen. Gemeinhin ist das als Fußfessel bekannt. Eine der Voraussetzungen: Ein Arbeitsplatz. Wie sich herausstellt, darf dieser Arbeitsplatz auch bei der Polizei sein. Denn Einschränkungen bei bestimmten Berufsgruppen gibt es im Gesetz nicht. Im Bundesland Burgenland versieht nun ein Polizeibeamter seinen Dienst mit einer elektronischen Fußfessel. Und das ist offenbar kein Einzelfall.

Wie die Burgenländische Volkszeitung (BVZ) berichtet, hatte der Polizist im September 2012 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Dabei verletzte er einen Motorradfahrer. Der Täter wurde im Mai wegen fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten Haft verurteilt. Sein Antrag auf Strafvollzug mittels Fußfessel wurde bewilligt. Die Polizei setzt ihn im Innendienst ein.

Und diese kuriose Situation ist nicht einmal Neuland. Laut BVZ dürfte es schon mindestens einen burgendländischen Ordnungshüter mit Fußfessel gegeben haben. In Kärnten bahnt sich der nächste Fall an, mit frappierenden Parallelen: Wie die Kleine Zeitung Mitte Oktober gemeldet hat, wurde auch dort ein Polizist verurteilt.

Der Polizist hatte mit 1,9 Promille Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall verursacht. Dafür wurde er zu vier Monaten Haft verurteilt. Sein Anwalt kündigte noch im Strafprozess an, einen Antrag auf Fußfessel zu stellen. Nach Abschluss eines laufenden Disziplinarverfahrens der Polizei könnte auch dieser Mann im Innendienst eingesetzt werden.

Der elektronisch überwachte Hausarrest mit verpflichtender Beschäftigung wurde im September 2010 in Österreich eingeführt. Bis Ende 2012 haben laut Jahresbericht des Strafvollzugs 1.153 Personen zumindest einen Teil ihrer Strafe mit einer Fußfessel verbüßt. Im Durchschnitt sind zu jeder Zeit rund 200 Personen auf diese Weise werktätig, was rund drei Prozent aller Strafhäftlinge ausmacht.

Der Inländeranteil und der Frauenanteil liegen dabei deutlich höher als in der allgemeinen Gefängnispopulation. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wird die gesamte Strafe im Hausarrest verbüßt. Das überrascht nicht, da es aus dem Gefängnis heraus schwer ist, einen Arbeitsplatz zu ergattern. Durchschnittlich dauert eine Fußfesselperiode 101 Tage. (jk)