NSA-Affäre: Transatlantisches Datenschutzabkommen soll 2014 stehen

Die stockenden Verhandlungen zwischen EU und USA über einen Rahmenvertrag zum Datenschutz im Strafverfolgungsbereich sollen doch noch abgeschlossen werden. Der Supreme Court hat eine Klage gegen die NSA-Datensammlung zurückgewiesen.

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Die zwischen der EU und den USA lange auf Eis liegenden Verhandlungen über ein Datenschutzabkommen im Strafverfolgungsbereich sollen fortgesetzt und "vor Sommer 2014" abgeschlossen werden. Darauf einigten sich beide Seiten im Rahmen ihres vierten Treffens zur Aufklärung des Spionageskandals am Montag in Washington.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Das Abkommen solle die Datenübermittlung zwischen europäischen und amerikanischen Behörden bei gemeinsamen Ermittlungen erleichtern und zugleich ein "hohes Schutzniveau" für persönliche Daten garantieren, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Beide Seiten wollen überdies eine Lösung für EU-Bürger finden, die in den USA rechtlich gegen Datenschutzverletzungen vorgehen wollen. In Europa haben US-Bürger bereits vollen Zugang zum Rechtssystem.

Insgesamt bezeichneten die Abgesandten ihr Treffen als "konstruktiv und produktiv". Allerdings heißt es auch, dass die Berichte über Aktivitäten der US-Geheimdienste zu "bedauernswerten Spannungen im transatlantischem Verhältnis" geführt hätten. US-Justizminister Eric Holder habe erstmals eingeräumt, dass es wegen der Spionageaffäre "Probleme" mit dem europäischen Partner gebe, betonte die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding und begrüßte, dass nach drei Jahren wieder Bewegung in die Gespräche über die Datenschutzvereinbarung komme.

Bürgerrechtler in den USA mussten derweil einen Rückschlag in ihrem Kampf gegen die Datensammlung der NSA hinnehmen: Der Supreme Court hat eine Klage des Electronic Privacy Information Center (EPIC) zurückgewiesen. Die Vereinigung wollte erreichen, dass der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung des Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) überprüft, der die Herausgabe der Verbindungsdaten von Millionen Kunden des US-Netzbetreibers Verizon angeordnet hatte. Die EPIC-Anwälte sind der Ansicht, das Gericht habe damit seine Kompetenzen überschritten. (vbr)