Österreichische Telcos bekommen 17 Millionen Euro für Überwachung

Maximal 17 Millionen Euro, aber höchstens 90 Prozent der angefallenen Kosten sollen die österreichischen Telefonie-Anbieter für Überwachungsinvestitionen bekommen.

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Die großen österreichischen Telefonie-Anbieter müssen laut Überwachungsverordnung Abhöranlagen nach einem ETSI-Standard installieren, um die Überwachung des Fernmeldeverkehrs entsprechend der Strafprozessordnung zu erleichtern. Die betroffenen Unternehmen fordern schon lange eine Abgeltung der dafür getätigten Investitionen vom Staat. Kurz vor der Nationalratswahl hat Justizministerin Maria Berger (SPÖ) nun eine Investitionskostenverordnung veröffentlicht. Die Telcos sollen 90 Prozent ihrer Kosten für Anschaffung, Einrichtung und Anpassung der Anlagen sowie die zugehörigen Lizenzen rückerstattet bekommen. Allerdings ist der Gesamtbetrag mit 17 Millionen Euro gedeckelt.

Anträge auf Rückerstattung können in den Monaten Oktober, November und Dezember gestellt werden. Im nächsten Jahr wird dann ausbezahlt. Sollte die beantragte Gesamtsumme 17 Millionen überschreiten, werden die Beträge gekürzt. Während Marktführer Telekom Austria (TA) gegenüber dem ORF von einem "Einigungsprozess zwischen den Providern und der Regierung" sprach, zeigte sich der Mobilfunk-Netzbetreiber 3 im Gespräch mit heise online überrascht. Chefjuristin Simone Keglovics wusste nichts von einer Einigung mit der Regierung. "Warum bekommen wir nur 90 Prozent rückerstattet?", fragte sie. Außerdem geht sie davon aus, dass der Betrag von 17 Millionen Euro nicht ausreichen wird. "Der größte Teil davon entfällt ja schon auf die TA, die eine ganze Serverlandschaft anschaffen musste. Wie viel bleibt da noch für uns übrig?" Offen sei zudem, wie zukünftig erforderliche Investitionen abgegolten werden sollen: "Die Anlagen halten ja nicht ewig."

Die den Telecom-Anbietern gemäß Überwachungskostenverordnung für einzelne Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung zustehenden Entschädigung (40 Cent bis 148 Euro) werden von der neuen Verordnung nicht berührt. Nach der Investitionskostenverordnung sollen nicht die laufenden Aufwendungen, sondern nur die einmaligen Investitionskosten teilweise ersetzt werden. (Daniel AJ Sokolov) / (mw)