Schleswig-Holstein und NRW positionieren sich zur Vorratsdatenspeicherung

Beiden Landtagen lagen in diesen Tagen zwei ähnliche, kurze Anträge vor, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten zu stellen. SPD und Grüne stimmten jeweils anders.

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Vorratsdatenspeicherung

In den Landtagen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen lagen in diesen Tage zwei fast wortgleiche Anträge vor, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten richten. Im nördlichsten Bundesland wurde er am Donnerstag vorige Woche von SPD, den Grünen, der FDP, Piratenpartei und SSW gegen die CDU angenommen, im bevölkerungsreichsten Land hingegen stimmten am Mittwoch SPD, Grüne zusammen mit der CDU gegen die FDP und Piratenpartei.

In Schleswig-Holstein wurde der Antrag von den Piraten, SPD, den Grünen und vom SSW eingebracht. Er lautete in der Schlussfassung: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen." In Nordrhein-Westfalen lautete der erste Satz des Antrags nahezu gleich, der zweite hieß: "Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen, auf EU-Ebene, im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen." Der Antrag war hier allein von den Piraten eingebracht worden.

Laut dem vorläufigen Wortprotokoll der Landtagssitzung in Düsseldorf sprachen sich die Grünen gegen den Antrag aus, weil es momentan keinen Anlass gebe, über das Thema abzustimmen. Es lege kein Gesetzesvorschlag darüber vor, wie eine Vorratsdatenspeicherung ausgestaltet werden soll, sagte die Grünen-Abgeordnete Verena Schäfer. Auch seien beim Europäischen Gerichtshof zwei Verfahren anhängig. Es sei sinnvoll und notwendig abzuwarten, wie der Gerichtshof entscheidet.

Ralf Jäger (SPD), Minister für Inneres und Kommunales in NRW, sagte in der Landtagssitzung, es sei gegenüber dem Parlament respektlos, über einen Zweizeilenantrag abzustimmen, der ein Bundesgesetz betreffe. Die Parten sollten den Antrag nicht direkt dem Landtag, sondern in den Innenausschuss einbringen.

Die Piratenpartei sieht in dem Abstimmungsergebnis in Nordrhein-Westfalen einen "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Insbesondere das Abstimmungsverhalten der Grünen sieht sie laut einer Mitteilung als Farce, zumal die Grünen-Fraktion in Schleswig-Holstein dem Antrag zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hatte. Die CDU argumentierte in beiden Landtagen damit, das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr sei. Auf Bundesebene hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Protokollierung von Nutzerspuren einzuführen. (anw)