Pläne zur Novelle des Datenschutzrechts entzweien die Länder

Der Bundesrat sucht nach dem Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts nach einer gemeinsamen Linie. Bei den Vorschlägen zur Volkszählung und zum elektronischen Entgeltnachweis bahnt sich Widerstand an.

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Der Bundesrat sucht nach einer gemeinsamen Linie zum umstrittenen Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts. Unzufrieden sind mehrere Gremien der Länderkammer noch mit den geplanten Regelungen zur Durchführung eines bundesweiten Datenschutzaudit. Der Innen- und der Finanzausschuss sind der Auffassung (PDF-Datei), dass der Gesetzesentwurf an diesem Punkt grundlegend zu überarbeiten sei. Das vorgesehen Verfahren zur Vergabe eines Gütesiegels sei "bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent".

Der federführende Wirtschaftsausschuss teilt diese Ansicht und plädiert dafür, dass zumindest auf das vorgesehene Instrument eines Ausschusses zur Kontrolle von Datenschutzaudits verzichtet werden sollte. Weiter äußern die Wirtschaftspolitiker in ihrer Empfehlung für die Abstimmung in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrats am kommenden Freitag Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Streichung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen. Als Alternative bringt der Ausschuss eine Verbesserung des Widerspruchsrechts der Verbraucher gegen die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke ins Spiel. Generell begrüßt das Gremium aber die Zielsetzung des Entwurfs, ein höheres Niveau beim Datenschutz im Privatsektor zu erreichen. Die jüngsten Datenmissbrauchsfälle hätten gezeigt, dass die Befürchtungen der Verbraucher hinsichtlich des rechtswidrigen Handelns mit ihren Daten ernst zu nehmen seien.

Der auch für Verbraucherfragen zuständige Agrarausschuss empfiehlt den Länderchefs dagegen nicht nur eine Befürwortung der Verankerung eines Opt-in-Prinzips zur Datenverarbeitung. Vielmehr will er für die Einwilligung der Betroffenen noch die Einhaltung der Schriftform gesetzlich vorgeschrieben wissen. Beispielsweise am Telefon abgegebene Erklärungen dürften nicht denkbar sein. Ferner loben die Verbraucherpolitiker die geplante Einführung eines "Kopplungsverbots", womit Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürften. Die vorgesehen Einschränkung des Verbotes auf Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greife aber zu kurz. Der Rechtsausschuss pocht derweil darauf, einen Entwurf für eine grundsätzliche Datenschutznovellierung vorzulegen. Damit seien die Bestimmungen zur Sicherung der Privatsphäre an neue Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten anzupassen.

Widerstand der Länder bahnt sich auch bei den Vorschlägen der Bundesregierung zur Volkszählung und bei dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) an. Bei dem Gesetzesentwurf für die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011 empfehlen (PDF-Datei) der federführende Innenausschuss und der Finanzausschuss, zur Umsetzung des Projekts "bewährte IT-Verfahren" einzusetzen. Das jetzt vorgeschlagene System, das alle Teilprojekte überspannen, einen stets zu aktualisierenden "Referenzdatenbestand" einführen würde und damit außerordentlich komplex sowie durch vielfältige Abhängigkeiten gezeichnet wäre, könnte nach Ansicht der beiden Gremien angesichts der enormen Datenmengen Risiken potenzieren. Zudem solle die Bundesregierung eine aktuelle Kostenschätzung vorlegen und der Katalog er abgefragten Merkmale gerade bei der Gebäude- und Wohnraumzählung erweitert werden.

Bei der Einführung des elektronischen Einkommensnachweises pocht der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag. Zur Begründung (PDF-Datei) führt das Gremium aus, dass Beamte, Richter und Soldaten aus dem Geltungsbereich des ELENA-Verfahrensgesetzes herausgenommen werden. Deren Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen im Behördenverkehr würden gegenseitig anerkannt. Zum anderen soll das Wohngeld nicht in das ELENA-Verfahren einbezogen werden, da dies zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen würde. Der federführende Wirtschaftsausschuss will das Gesetz dagegen passieren lassen. Keine Bedenken gibt es im Bundesrat zudem gegen die parlamentarischen Pläne für den elektronischen Personalausweis. (Stefan Krempl) / (vbr)