"Digitale Diktatur": Scharfe Kritik an Frankreichs neuem Überwachungsgesetz

Nach der französischen Nationalversammlung hat jetzt auch der Senat für eine Klausel gestimmt, die Behörden das Abfischen von Verbindungs- und Inhaltsdaten bei Providern und Diensteanbietern in Echtzeit erlaubt.

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In Frankreich erhitzt ein neues Gesetz zur Internetüberwachung die Gemüter. Nach der französischen Nationalversammlung hat jetzt auch der Senat für eine Klausel gestimmt, die Behörden das Abfischen von Verbindungs- und Standortdaten bei Providern und den Zugriff auf Inhaltsdaten bei Diensteanbietern in Echtzeit erlaubt.

164 Senatoren votierten für die einschlägige Initiative der französischen Regierung des Sozialisten Francois Hollande, 146 dagegen. Ein Antrag der Grünen zum Streichen der umkämpften Passage fand keine Mehrheit.

Gilles Babinet, netzpolitischer Verfechter Frankreichs bei der EU-Kommission, hatte im Vorfeld in der Wirtschaftszeitung "Les Echos" davor gewarnt, dass das Land mit dem Vorstoß "an der Schwelle zur digitalen Diktatur" stehe. Der Unternehmer bezeichnete den Gesetzentwurf als "größten Schlag" für die Demokratie seit vielen Jahrzehnten. Es dürfe auf keinen Fall eine Blanko-Erlaubnis etwa für Sicherheitsbehörden oder das Militär geben, "alles und jeden in Echtzeit abzuhören".

Die Association des Services Internet Communautaires (ASIC), ein gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfender Verband von Internetfirmen wie eBay, Facebook, Google, Microsoft oder Yahoo, hat mittlerweile das französische Parlament aufgefordert, den Verfassungsrat einzuschalten. Nur so sei die geplante Ausdehnung der Netzüberwachung noch zu stoppen. Sie kritisiert vor allem die geplante Zugriffsmöglichkeit etwa auch auf E-Mails, Fotos oder von Nutzern in der Cloud abgespeicherte Dokumente. Eine solche Bestimmung sei unvereinbar mit EU-Datenschutzbestimmungen und würde das Vertrauen in französische Online-Dienste unterwandern. Ähnlich äußerten sich andere nationale Wirtschaftsvereinigungen.

Im Einzelnen geht es um eine Reform von Artikel 13 des Wehrplangesetzes zur Umsetzung der neuen Verteidigungsstrategie der französischen Regierung. Der Gesetzgeber führte die Passage 2006 als zeitlich begrenzte Anti-Terror-Maßnahme ein und verlängerte sie bereits 2008 und 2012. Derzeit gilt sie theoretisch noch bis 2015.

Die Klausel, die bislang vor allem Geheimdiensten das Sammeln von Verbindungsdaten erlaubte, wird mit dem Beschluss nun entfristet und deutlich ausgeweitet. Berechtigte Behörden, zu denen künftig etwa auch Einrichtungen unter der Leitung des Wirtschafts- und Finanzministeriums wie Steuerämter gehören, dürfen demnach zur Strafverfolgung oder zur Abwehr von Gefahren wie Wirtschaftsspionage in Echtzeit auf sämtliche von Zugangsanbietern übertragenen sowie bei Hostprovidern und Webportalen gespeicherten Daten zugreifen. Eine Richtergenehmigung müssen sie nicht mehr einholen. Über Gesuche soll nur noch ein nationales Kontrollgremium entscheiden.

Der Vorstoß stößt auch auf Protest, da sich Hollande wiederholt über die auch Spionageaktivitäten der NSA und britischer Geheimdienste empört hatte, die auch Frankreich im Visier haben. Gegner der Initiative werfen dem Präsidenten jetzt vor, die eigenen Sicherheitsbehörden mit vergleichbar weitgehenden Befugnissen auszustatten, die mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren seien. (jk)