EU-Kommission macht sich für offene Forschungsdaten stark

Im Kontext des neuen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 führt Brüssel ein weitreichendes Pilotprojekt durch, um zur Reproduktion von Ergebnissen benötigte Grunddaten frei zugänglich zu machen.

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Im Kontext des neuen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 führt die EU-Kommission ein weitreichendes Pilotprojekt durch, um Grunddaten der Arbeit von Wissenschaftlern frei zugänglich zu machen. Forscher, die sich an der Initiative beteiligen, sollen Informationen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, die zum Reproduzieren vorgestellter und in Fachpublikationen veröffentlichter Ergebnisse nötig sind. Die EU-Kommission will damit eine bessere und effizientere Wissenschaft und eine höhere Transparenz der Forschung für die Gesellschaft vorantreiben.

Für die Forschungsfelder, die an dem Testlauf für offene Daten teilnehmen können, stellt die EU 2014 und 2015 Fördergelder in Höhe von ungefähr 3 Milliarden Euro bereit. Es handelt sich etwa um künftige und neu entstehende Technologien, elektronische Infrastrukturen, saubere und effiziente Energie, Klimaschutz oder das Feld "Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft". Insgesamt umfasst das bis 2020 reichende Rahmenprogramm 70 Milliarden Euro.

Um das geförderte Wissens leichter zu verbreiten und zu nutzen, sollen bei Horizont 2020 Resultate gemäß dem "Open Access"-Prinzip kostenfrei im Internet veröffentlicht werden. Das von 2014 an geltende Vorhaben enthält auch eine darüber hinausgehende allgemeine Empfehlung zum Publizieren von Forschungsrohdaten unter vergleichbaren Bedingungen. Diese möchte Brüssel nun mit dem Testlauf mit Leben erfüllen.

Die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Forschungsdaten berge ein "gewaltiges wissenschaftliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Potenzial", begründete die für die Digitale Agenda zuständige Kommissarin Neelie Kroes den Anlauf. Mit dem Pilotvorhaben könne getestet werden," wie die unterschiedlichen Disziplinen Daten in der Praxis gemeinsam nutzen und welche Hindernisse es noch gibt".

Für die vorgesehenen Sektoren gilt zunächst eine Auflage zum Mitveröffentlichen der Rohdaten. Einzelne Projekte können eine Ausnahmeregelung erhalten, wenn eine solche zum Schutz etwa von Urheber- und Patentrechten oder personenbezogenen Informationen nötig ist, Sicherheitsbedenken bestehen oder das Hauptziel der Forschungsarbeiten durch den offenen Zugang gefährdet wäre. Die Kommission will den Testlauf genau beobachten und auf Basis einer Auswertung künftige allgemeine politische Vorgaben ausarbeiten. (axk)