30.000 Unterschriften gegen Vorratsdatenspeicherung

Die anlasslose Speicherung von Telekommunkationsdaten greife unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein, heißt es in einer auf change.org laufenden Petition an die Länder und den Bundespräsidenten.

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Eine Online-Petition gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hat mittlerweile 30.000 Unterstützer gefunden. Die Petition, die sich an die Regierungen der Länder und an den Bundespräsidenten richtet, läuft seit Ende November 2013 auf der Petitionsplattform change.org und wurde vom FDP-Mitglied und Mainzer Unternehmer Tobias Huch initiiert.

In der Petition heißt es unter anderem, "die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar". Eine Vorratsdatenspeicherung greife unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein und beeinträchtige berufliche Aktivitäten. Sie verhindere Terrorismus nicht und könne von Kriminellen leicht umgangen werden. Die verdachtsunabhängige Speicherung der Daten sei außerdem teuer und belaste Wirtschaft und Verbraucher.

CDU/CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umzusetzen und die personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legte das Projekt allerdings Anfang dieses Monats zum Unmut der Koalitionspartner auf Eis. Nach einem heftigen Streit einigten sich die Parteien darauf, das EuGH-Urteil zu der Richtlinie abzuwarten. In dem Verfahren hatte der EU-Generalanwalt bereits befunden, dass die Vorratsdatenspeicherung EU-Recht widerspricht.

Eine frühere, in den Bundestag eingebrachte Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2011 hatte über 64.000 gefunden. Im Oktober 2012 fand daraufhin im Bundestag eine Anhörung statt. Vor dem Bundesverfassungsgericht, das im März 2010 die seinerzeit bestehenden Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung kippte, hatten knapp 35.000 Menschen geklagt. (anw)