"Freundefinder": Facebook unterliegt Verbraucherschützern in zweiter Instanz

Der vzbv hatte bereits 2010 den "Freundefinder" sowie einige Vertragsbedingungen kritisiert. Das Kammergericht Berlin bestätigte nun in zweiter Instanz, dass Facebook in mehreren Punkten gegen deutsches Recht verstößt beziehungsweise verstoßen hat.

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Von
  • Holger Bleich

Facebook hat am Kammergericht Berlin eine Niederlage gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erlitten. Dieses Urteil in zweiter Instanz geht auf eine Klage des vzbv aus dem Jahre 2010 zurück. Die Verbraucherschützer hatten den "Freundefinder" in der damaligen Version sowie einige Vertragsbedingungen kritisiert. Sie waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Facebook Ireland Limited als Betreiberin der Plattform in mehreren Punkten gegen deutsches Recht verstößt. Dies hat 2012 das Landgericht (Az. 16 O 551/10) entschieden und am 24. Januar 2014 das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz bestätigt (Az. 5 U 42/12).

Am Freundefinder beanstandeten die Gerichte, dass Kontaktanfragen per Mail ohne Einwilligung der kontaktierten Person erfolgt waren. Facebook-Nutzer seien bei der Erstregistrierung nur unzureichend darauf hingewiesen worden, dass der Freundefinder ihr gesamtes E-Mail-Adressbuch importiere. Außerdem räume sich Facebook in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widerrechtlich das umfassende Recht an der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder ein. Außerdem sei rechtswidrig, dass den Nutzern nichts anderes übrig bleibt, als der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zuzustimmen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung des Kammergerichts liegt noch nicht vor. Facebook wollte deshalb auf Nachfrage noch keine Stellung beziehen. Da das Gericht keine Revision am Bundesgerichtshof zugelassen hat, müsste Facebook ohnehin zuerst Berschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Erfolgt diese nicht, wird Facebook alle für rechtswidrig beurteilten Dinge abstellen müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist – also einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung.

Der vzbv ließ ebenfalls offen, wie er auf das Kammergerichtsurteil reagieren wird. "Gegenüber 2010 haben sich bei Facebook einige von uns monierten Dinge geändert. Wir müssen jetzt prüfen, ob die Plattform noch gegen einzelne Punkte im Urteil verstößt", erklärte Carola Elbrecht vom vzbv gegenüber heise online. Zumindest der Freundefinder habe sich so geändert, dass das Urteil wohl eher keine Anwendung mehr finde.

Genau hinsehen wolle man insbesondere bei der beanstandeten Änderungsklausel zu den Datenschutzbestimmungen, die den Informationspflichten der Plattform gegenüber den Kunden nicht Genüge tat. Bei Facebook müsse man ständig am Ball bleiben, weil sich die Plattform ständig ändere: "Nun haben wir ein Loch geschlossen, aber es tut sich sicherlich ein neues auf." (hob)