NSA-Affäre: Schweiz baut kritische IT-Infrastruktur lieber selbst

Wenn möglich will die Schweizer Regierung selbst für kritische Infrastrukturen wie Kommunikationsnetze der Verwaltung sorgen. Aufträge sollen darüber hinaus möglichst nicht an ausländische Unternehmen vergeben werden.

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Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Regierung will Arbeiten an besonders kritischer IT-Infrastruktur der Bundesverwaltung aus sicherheitspolitischen Gründen künftig selbst ausführen oder ausschließlich an Schweizer Unternehmen vergeben. Das ist eine Konsequenz aus der NSA-Abhöraffäre, die im Dezember auch die Schweiz aufgescheucht hatte. Die schweizerische Bundesanwaltschaft hatte mit Billigung der Regierung Ende 2013 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen "verbotener Handlungen für einen fremden Staat" eröffnet.

Angesichts der Erkenntnisse über die Ausforschung elektronischer Daten durch ausländische Nachrichtendienste hat der Bundesrat eine Untersuchung eingeleitet, um die Bedrohungslage der IT der Bundesverwaltung zu analysieren. Als ein erstes Ergebnis setzt die Schweizer Regierung wenn möglich auf Betriebsleistungen einheimischer Anbieter.

Es geht dem Bundesrat in erster Linie um informationstechnische Infrastrukturen des Bundes, bei denen Vertraulichkeit eine Rolle spielt, unter anderem Telefone, Handys, Computer und Netzwerke, sowie militärische Anlagen. Aktuell nicht direkt betroffen ist nach Auskunft eines Regierungssprechers die Softwareentwicklung, doch gebe es auch hier heikle Schnittstellen zur Infrastruktur. Auch bei den Netzwerken betrachte man die Situation kritisch.

Betriebsleistungen sollen nur an Unternehmen vergeben werden, die ausschließlich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrats. Die Regierung ist sich allerdings auch bewusst, dass nicht für alle Lösungen ein Schweizer Anbieter zur Verfügung steht. Muss auf einen ausländischen Anbieter zurückgegriffen werden, soll die Sicherheit vertraglich gewährleistet werden. (vbr)