Bundesrat tönt Kritik an geplanter Bürger-Mail etwas ab

Die Länderchefs wollten sich nicht der Empfehlung des Innenausschusses anschließen, den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen komplett abzulehnen, fordern aber umfassende Korrekturen.

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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag umfassende Korrekturen am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und dem damit geplanten verschlüsselten De-Mail-Dienst gefordert. Die Länderchefs wollten zwar nicht der Empfehlung des Innenausschusses nachkommen, das Vorhaben komplett abzulehnen, doch in den Vorschlägen zur Rettung der Initiative schwingt viel grundsätzliche Kritik mit. Zuvor hatte der Branchenverband Bitkom an die Länder appelliert, den Vorstoß nicht in Bausch und Bogen zu verdammen.

Konkret spricht sich die Länderkammer in ihrer umfangreichen Stellungnahme dafür aus, dass akkreditierte Betreiber eines Bürgerportals ein sicheres Anmeldeverfahren zur Verfügung stellen müssen. Zur Begründung heißt es, dass dies zur beabsichtigten Stärkung des Vertrauens in die elektronische Kommunikation nötig sei. Geprüfte Anbieter von E-Mail-Postfächern und darauf aufbauenden Kommunikationsdiensten müssten "tatsächlich die Gewähr für einen maximalen Schutz vor missbräuchlicher Nutzung von E-Mail-Adressen und eine größtmögliche Datensicherheit bieten".

Die Verbraucher sollen zudem deutlich über die Rechtsfolgen und Kosten der vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Sie müssten etwa ermessen können, was den Zugang von Willenserklärungen und die Zustellung von Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden in das Postfach bewirkt und welche Konsequenzen die Offenlegung ihrer Mailadresse im Verzeichnisdienst im Hinblick auf Spam nach sich ziehen könnten. Auch sei den Nutzern zu verdeutlichen, wer bei Verlust von Daten auf Speicherplätzen hafte, oder ob sie bei Auflösung eines Bürgerportals ihre Dokumente zurückerhalten. Die Voraussetzungen für eine Kündigung eines Kontos müssten zudem klar gesetzlich geregelt werden.

Sofern die Möglichkeit der elektronischen Zustellung gegen Zugangsbestätigung im Sinne eines Einschreibens überhaupt für sinnvoll und erforderlich gehalten werde, sollte diese nach Ansicht der Länder allen Nutzern sicherer Kommunikationssysteme ermöglicht werden. Der Bundesrat denkt dabei etwa an Lösungen wie das 2004 gestartete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nur so könne auch eine Bestimmung gewährleistet werden, die sich gegenüber künftigen Technikentwicklungen neutral verhalte. Zudem soll der Empfänger in Fällen, in denen das Verwaltungsverfahren auf sein Verlangen in elektronischer Form über einfache E-Mail abgewickelt werden muss, die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Erhalt eines elektronischen Dokuments übernehmen. Die bisher geplante Glaubhaftmachung des Erhalts einer E-Post sei durch eine Nachweispflicht zu ersetzen.

Überdies monieren die Länder die mangelnde Auseinandersetzung mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie und dem Deutschland-Online-Projekt SAFE (Secure Access to Federated E-Justice/E-Government). Es sei nötig, in der ganzen EU anerkannte Schnittstellen zum Austausch elektronischer Identitäten und zum Aufbau von Vertrauensbeziehungen einheitlich festzulegen. Generell müssten technische Spezifikationen und konkrete Sicherheitsanforderungen an mehreren Stellen klarer formuliert werden. Das Akkreditierungsverfahren sei ebenfalls nachzubessern, wobei auch öffentliche Stellen in den Gesamtprozess einbezogen werden sollten. Nicht zuletzt drängt der Bundesrat darauf, den Auskunftsanspruch Dritter gegenüber Diensteanbietern über die Tätigkeiten ihrer Kunden enger zu fassen. Bisher sei dieser "an nahezu keinerlei Voraussetzungen geknüpft", was Missbrauch Tür und Tor öffne. (Stefan Krempl) / (vbr)