Smartphone am Steuer: Strenge Strafen, machtlose Polizei

Autofahrern ist nicht nur das Telefonieren verboten, auch das Tippen auf dem Bildschirm kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Allein in Brandenburg leitet die Polizei jährlich mehr als 7000 "Handy-am-Steuer"-Verfahren ein.

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  • dpa

Die Brandenburger Polizei hat 2012 mehr als 7400 Bußgeldverfahren wegen Handynutzung am Steuer eingeleitet. Im ersten Halbjahr 2013 waren es rund 3800, was dem Niveau der vergangenen Jahre entspreche, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums gegenüber dpa. Die Dunkelziffer ist den Angaben zufolge sehr hoch. Erwischt wird aber nur ein Bruchteil der fahrenden Handy-Nutzer. Kontrollen gibt es nur stichprobenartig. Die Polizei appelliert an die Vernunft der Autofahrer, droht aber gleichzeitig mit strengen Strafen.

"Fahrzeugführer setzen sich augenscheinlich über die geltenden Regeln hinweg", sagte Polizeisprecher Dietmar Keck. Die verstärkte Digitalisierung habe zudem zu einer häufigeren Smartphone-Nutzung am Steuer geführt. Das ziehe sich mittlerweile durch alle Altersgruppen, sagte der Verkehrsexperte der Brandenburger Polizei, Ingolf Niesler.

Die ständige Smartphone-Nutzung im Auto ist nach seinen Angaben so gefährlich, weil die Aufmerksamkeit verloren geht. Wer bei Tempo 50 zwei Sekunden auf ein Display sieht, fährt in der Zeit knapp 30 Meter weit. Auf der Landstraße bei 100 Stundenkilometern sind es knapp 60 Meter ohne direkte Sicht auf die Straße. Springt dann plötzlich ein Kind oder Tier auf die Straße oder bremst das vorfahrende Auto, kann das böse enden.

Eine Statistik zur Zahl der Unfälle, die auf Handynutzung zurückgeht, wird in Brandenburg nicht geführt. Bei der Berliner Polizei besteht bei vielen Unfällen oft der Verdacht, dass der Fahrer am Telefon hantierte. Jedoch ist der Beweis nur schwer anzutreten. Nach einem Unfall verschwindet das Handy oft schnell, weil die Versicherung sonst eine Zahlung ablehnen könnte. In Deutschland sorgte kürzlich die Kölner Polizei für Aufsehen, weil sie nach Unfällen Smartphones beschlagnahmen wollte. Die Daten sollten zeigen, ob Fahrer zur Unfallzeit ihr Handy nutzten. (jes)