EU-Rat macht Weg frei für Auto-Notruf eCall

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat grünes Licht gegeben für einen Kompromiss mit dem EU-Parlament, wonach von Oktober 2015 an Neufahrzeuge mit einem Ortungssystem ausgerüstet werden sollen.

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Verhandlungsführer des EU-Rats und des Parlaments haben sich auf eine gemeinsame Linie beim geplanten Auto-Notruf eCall geeinigt. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die nötige Infrastruktur in den Leitstellen mindestens sechs Monate vor einer Verpflichtung der Autohersteller zum Laufen bringen, spätestens aber bis zum 1. Oktober 2017. Erste Neufahrzeuge sollen ab Oktober 2015 über ein entsprechendes automatisches Ortungssystem verfügen, mit dem sich satellitengestützt ihre genaue Position bestimmen lässt. Die technischen Anforderungen (PDF-Datei) für das System in den Fahrzeugen hatte die EU-Kommission bereits voriges Jahr aufgestellt, über die noch separat zu entscheiden sein wird.

Die letzten Änderungen, die Verhandlungsführer von Rat und Parlament in den vergangenen zwei Wochen festgezurrt haben, hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) am Mittwoch befürwortet. Die Volks- und Regierungsvertreter müssen den überarbeiteten Text jeweils noch in Plenarsitzungen absegnen, was aber als Formsache gilt. Das Gesetzgebungsverfahren könnte so noch im April vor den Europawahlen abgeschlossen werden, die neuen Regeln anschließend unmittelbar in Kraft treten.

Das bordeigene Notrufsystem soll bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken nach dem Auslösen der Airbags von sich aus die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen. Die Anrufe sollen der jetzt erzielten Einigung zufolge kostenfrei von einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten, vom jeweiligen EU-Land anerkannten Organisation über ein öffentliches Mobilfunknetz abgewickelt werden.

Der Übereinkunft nach müssen die EU-Länder sicherstellen, dass übermittelte Daten etwa zu Fahrzeugtyp, Treibstoff, Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition oder Fahrtrichtung ausschließlich für die Zwecke von eCall verwendet werden. Die Parlamentarier hatten auch darauf gedrängt, dass die benötigten Geräte allen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Davon ist in der Ratsmitteilung zunächst keine Rede mehr. Vor dem Start des Systems soll mit Unterstützung der Kommission eine Kampagne durchgeführt werden, um die Bürger über dessen Funktionen und die Datenschutzbestimmungen aufzuklären.

Update 20.03.2014: Präzisierung im ersten Absatz, dass die Einigung die Infrastrukturseite betrifft und über die fahrzeugseitigen Systeme getrennt entschieden wird. (axk)