Berliner Anwalt klagt gegen BND-Überwachungsstaubsauger

Der Rechtsanwalt Niko Härting hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst eingelegt, weil er zur Auslandsaufklärung massenhaft E-Mails durchleuchte.

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Dem Berliner Anwalt Niko Härting geht die massenhafte Überwachung der elektronischen Kommunikation durch den BND zu weit. Der Jurist hat den Auslandsgeheimdienst wegen seines Staubsaugerverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht verklagt, meldet Spiegel online. Dabei geht es um die Netzbespitzelung im Jahr 2010, als auf der Suche nach terroristischen Aktivitäten 37 Millionen E-Mails, Faxe und Anrufe im BND-Sieb hängen blieben. Davon wurden nach einer Prüfung nur 12 Mails als nachrichtendienstlich relevant eingestuft.

Härting sieht die Aktion als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig an. Schon die Auswahl der Suchbegriffe wie "Bombe" oder "Atom" sei zu unbestimmt. Diese seien nicht geeignet, Sachverhalte im Gefahrenbereich aufzuklären. Die tatsächliche Zahl der zunächst erfassten elektronischen Nachrichten dürfte laut Härting zudem um ein Vielfaches höher sein als die 37 Millionen. Deshalb müsse er "ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen", dass auch seine vertrauliche Anwaltspost berührt gewesen sei. Das angerufene Gericht soll im Mai über den Fall verhandeln.

2011 überwachte der BND mit der Methode "nur" noch knapp drei Millionen Netzverbindungen, wovon 290 als nachrichtendienstlich relevant eingestuft wurden. Den hohen Wert im Vorjahr erklärte die Behörde im Nachhinein als "bislang einmaligen Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spamwelle". Der BND steht auch wegen seiner Zusammenarbeit mit der NSA bei deren massiver Netzspionage in der Kritik und sieht sich deswegen unter anderem mit einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt konfrontiert. (anw)