EU-Länder wollen Urheberrechtsausnahmen für Blinde erweitern

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung eines Vertrags, der Blinden den Zugang zu geschützten Werken erleichtern soll.

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Die EU-Länder wollen sich dazu verpflichten, eine pauschale Urheberrechtsausnahme für Blinde zu schaffen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) hat vergangene Woche den Weg frei gemacht für den Beitritt zu einem internationalen Vertrag der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Die in Marrakesch im Juni 2013 nach jahrelangen Verhandlungen angenommene Übereinkunft soll Blindenorganisationen künftig vor allem die grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind.

Die EU-Kommission hatte im Dezember einen Vorschlag (PDF-Datei) gemacht, den Vertrag zu unterzeichnen. Die Ergebnisse der diplomatischen WIPO-Konferenz seien zufriedenstellend, hatte es damals in Brüssel geheißen. EU-Vertreter hatten zuvor lange gemeinsam mit den USA zu scharfen Kritikern des Vorhabens gehört. Die griechische Ratspräsidentschaft legte in Folge einen noch nicht öffentlich zugänglichen Kompromissansatz vor, den das Gremium zur Vorbereitung von Ratsbeschlüssen jetzt nach Angaben der Griechen mit geringfügigen Änderungen akzeptiert hat.

Die Einigung müssen die Regierungsvertreter noch in einer Plenarsitzung des Rates absegnen, was aber als Formsache gilt. Der Marrakesch-Vertrag steht bis Ende Juni zur Unterzeichnung offen. Er tritt in Kraft, wenn ihn zwanzig WIPO-Staaten ratifiziert haben. Die Beitrittsländer können dabei die geplanten Urheberrechtsausnahmen etwa beschränken auf Werke, für die Blinden in ihrem Rechtsgebiet keine lesbaren Fassungen zu "vernünftigen Bedingungen" kommerziell verfügbar sind. (axk)