kino.to: EU-Gericht erlaubt Sperren von "Raubkopie"-Webseiten

Webseiten, die wie ehemals kino.to illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesperrt werden.

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Internet-Provider können laut einem EU-Urteil verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Die Sperrungen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-314/12).

Das Urteil betrifft Webseiten, die illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Konkret ging es um die Seite kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten geklagt, weil auf der Webseite illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden. Sie hatten die Sperrung der Seite verlangt.

Kino.to stellte 2011 den Betrieb ein. Daher ging es vor allem um die Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hatte in seinem Schlussantrag im November 2013 formuliert, dass eine Sperrung konkreter Internetseiten durch die Internetzugangsanbieter grundsätzlich auf Antrag möglich und europarechtlich geboten sein könnte. Dem folgte das Gericht weitgehend.

In dem Urteil heißt es nun, dass Verstöße gegen das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte nicht nur abgestellt werden können, sondern auch vorbeugende Eingriffe möglich sein müssen. Dafür müssen die Inhaber eines Urheberrechts aber tätig werden können, ohne nachweisen zu müssen, dass die Kunden eines Anbieters von Internetzugangsdiensten tatsächlich auf zugänglich gemachte Werke zugreifen. Dabei sei nicht erforderlich, dass der Zugangsanbieter mit dem eigentlichen Urheberrechtsverletzer eine direkte vertragliche Beziehung eingehe.

Wenn ein Zugangsanbieter Webseiten sperrt, muss er dafür sorgen, dass dies "den Internetnutzern nicht unnötig die Möglichkeit vorenthält, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen". Auch muss er laut Urteil "bewirken, dass unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und dass die Internetnutzer [...] zuverlässig davon abgehalten werden, auf die ihnen unter Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums zugänglich gemachten Schutzgegenstände zuzugreifen, was die nationalen Behörden und Gerichte zu prüfen haben".

Im Juni 2011 wurden bei Razzien bei Betreibern der Piraterie-Website kino.to 13 Personen festgenommen. Der Gründer Chef des Streaming-Portals wurde im Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In dem Verfahren, das nun vor dem EU-Gericht gelandet war, hatte Constantin von UPC Telekabel Wien verlangt, kino.to zu sperren. Da UPC dem nicht folgte, ging Constantin vor Gericht. Gegen die Verfügung des Handelsgerichts Wien, die Website zu sperren, legte UPC Rechtsmittel ein und ging bis vor den Obersten Gerichtshof in Wien. (anw)