Opposition hat schwere Bedenken gegen das Bürger-Mail-Projekt

FDP, Linke und Grüne sehen bei der 1. Lesung des Regierungsentwurfs für ein Bürgerportal-Gesetz und dem damit verknüpften verschlüsselten De-Mail-Dienst gravierende Mängel.

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Der Regierungsentwurf für ein Bürgerportal-Gesetz und der damit geplante verschlüsselte De-Mail-Dienst ist bei der Opposition auf Widerstand gestoßen. Bei der 1. Lesung im Bundestag forderten Vertreter von FDP, Linken und Grünen umfangreiche Nachbesserungen an dem auch beim Bundesrat und Datenschützern umstrittenen Vorhaben. Vor allem Sprecher der Unionsfraktion verteidigten dagegen das im Raum stehende IT-Großprojekt. Ihre Reden gaben die Abgeordneten angesichts der fortgeschrittenen Stunde zu Protokoll.

"Gravierende Mängel" machte die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz in dem Entwurf aus. Schon grundsätzlich sei nicht nachvollziehbar, warum neben bestehenden Technologien zur sicheren Kommunikation ein neues "Mammutprojekt" aus der Taufe gehoben werden müsse. Zudem gebe es für die Kosten zur Einführung des Dienstes oder zu Folgekosten für Bürger und Wirtschaft nur "vage Vermutungen". Als potenzielle Gefahr für die Bürgerrechte sah die Liberale einen unter sehr weiten Voraussetzungen geplanten Auskunftsanspruch für private wie öffentliche Stellen gegen den Dienstebetreiber zur Abfrage personenbezogener Nutzerdaten. Dies habe mit Datenschutz nichts zu tun. Bedenklich sei auch, dass der elektronische Personalausweis "Voraussetzung zur Nutzung" von De-Mail werden solle. Nicht zuletzt werde der Nutzer gezwungen, regelmäßig sein Konto abzurufen, um nicht in die Gefahr einer Unanfechtbarkeit etwa eines Mahnbescheids zu kommen.

Auch Jan Korte bemängelte für die Linken, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards mit dem Vorstoß nicht garantiert werde. Durch die vorgesehene Möglichkeit der Anmeldung bei Bürgerportalen allein durch Passwörter werde ferner Angriffen Tür und Tor geöffnet und das gesamte Vorhaben diskreditiert.

Die Bundesregierung habe es wieder einmal fertig gebracht, ein an sich gutes Projekt komplett zu vermurksen, beklagte Silke Stokar im Namen der Grünen. Die Akkreditierung der Anbieter dürfe erst erfolgen, wenn eine unabhängige Prüfstelle bescheinige, dass die Anforderungen erfüllt sind. Derzeit sei die Datensicherheit "in keiner Weise gewährleistet". Das Konzept für den "De-Safe" erschien ihr zudem technisch noch nicht ausgereift. Die Bürger müssten zudem besser über die Folgen der Teilnahme am Bürgerportal für den Rechtsverkehr aufgeklärt werden.

Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger antwortete auf die Vorwürfe, dass "bereits vier Millionen Deutsche Opfer von Internetkriminalität geworden sind". Personenbezogene Daten, Passwörter und Zugangsinformationen würden gestohlen, missbraucht und zu Geld gemacht. Viel zu oft würden persönliche, sensible oder interne Informationen unverschlüsselt über E-Mail verschickt. Das Bürgerportalgesetz stelle ein sicheres Kommunikationsverfahren im Netz zur Verfügung, das ohne hohen technischen und finanziellen Aufwand genutzt werden könne. Bürgern und der Wirtschaft werde es so möglich, eine "authentische elektronische Adresse anzulegen, die mit der normalen Anschrift vergleichbar ist". Hinter allen De-Mail-Adressen stünden jeweils "sicher identifizierte Kommunikationspartner". Abgerundet werde das Angebot durch die "sichere Dokumentenablage" De-Safe und den Identitätsnachweis De-Ident.

Am Herzen liegt Binninger bei De-Mail vor allem, dass die Anbieter "kontrolliert und vom Staat zertifiziert werden, um höchste Sicherheitsstandards zu garantieren". Zu betonen sei auch, dass Firmen durch Umstellung auf sichere elektronische Kommunikation und Geschäftsprozesse "mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr einsparen können". Auch für die öffentliche Verwaltung werde eine einfachere und schnellere rechtsverbindliche Kommunikation geschaffen, was die Steuerzahler um bis zu 150 Millionen Euro jährlich entlasten könnte.

Michael Bürsch von der SPD-Fraktion beschrieb die Funktionsweise der zu schaffenden Portale als "eine Art E-Mail-Intranet". Nach einer einmaligen Akkreditierung beziehungsweise Identifizierung der Nutzer könnten diese die "gesicherten Postfächer" wechselseitig "für alle Angelegenheiten mit rechtliche verbindlichem Charakter wie Widersprüche gegen Steuerbescheide, Kaufverträge oder Mahnungen nutzen. Es müssten aber noch eine Reihe offener Fragen geklärt werden. So sei bei der Zertifizierung privater Betreiber sicherzustellen, "dass sie datenschutzrechtliche Standards auf jeden Fall einhalten". Die herkömmlichen Zustellungswege müssten ferner gleichberechtigt erhalten bleiben. Auch die "Verquickung privater Dienstleistungen mit hoheitlichen Aufgaben" sei genau abzuwiegen. (Stefan Krempl/) (je)