Einführung von Internetsperren bei Copyright-Verstößen auf EU-Ebene erleichtert

Der Kompromiss zum Telecom-Paket, auf den sich Berichterstatter des EU-Parlaments mit dem EU-Rat geeinigt haben, verwässert das Signal der Volksvertreter gegen "abgestufte Erwiderungen" auf Rechtsverletzungen deutlich.

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Der Kompromiss zum geplanten EU-weiten Telecom-Paket, auf den sich zwei Berichterstatter des EU-Parlaments mit dem EU-Rat Anfang der Woche geeinigt haben, verwässert das bisherige Signal der Volksvertreter gegen "abgestufte Erwiderungen" auf Urheberrechtsverletzungen bis hin zu Internetsperren deutlich. Ein zwischen beiden Seiten vereinbarter neuer Artikel in der Rahmenrichtlinie zur Telecom-Regulierung, die auf Parlamentsseite der französischen Sozialistin Catherine Trautmann federführend verhandelt wird, liest sich – oberflächlich betrachtet – zwar nach wie vor als vergleichsweise verbraucherfreundlich. So sollen Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs der Endnutzer zum Netz oder zu einzelnen Diensten und Applikationen "die Grundrechte" etwa hinsichtlich Datenschutz, Meinungs- und Informationsfreiheit achten. Doch die bisherige klare Vorgabe, dass entsprechende Maßnahmen von einer Justizbehörde angeordnet werden müssten, fehlt in der neuen Fassung.

Die Abgeordneten hatten im Herbst in der 1. Lesung des Telecom-Pakets mit Änderungsantrag 138 auf einen Gesetzesartikel bestanden, demzufolge Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung verhängt werden dürften. Diese Linie bestätigte zuletzt der Industrieausschuss des Parlaments in seinen Empfehlungen für die 2. Lesung noch vor einer Woche. Nun will Trautmann auf Druck der Mitgliedsstaaten hin den Nutzern nur noch ein Recht auf eine Entscheidung über das Kappen von Internetverbindungen durch ein "unabhängiges und unparteiisches Tribunal" einräumen, das auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.

Die ursprüngliche Fassung konnte mit der Anforderung eines Richterbeschlusses als klares Signal gegen das von Frankreich geplante "3 Strikes"-Verfahren gesehen werden, in dem die Verwaltungsbehörde HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) Internetsperren nach wiederholten Copyright-Verstößen ohne Einbezug der Justiz anordnen dürfen soll. Mit der "Kompromissformel" müsste ein betroffener Nutzer dagegen selbst erst den Rechtsweg einschreiten und einer Institution wie der HADOPI nachweisen, dass sie seine Grundrechte auf Basis der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte nicht genügend beachtet habe. Bis zur Erbringung dieses Nachweises und dem Erreichen eines entsprechenden Urteiles gilt die verhängte Kappung des Internetzugangs.

Die Schutzbestimmungen aus der Menschenrechtskonvention fallen zudem schwächer aus als die in der EU-Grundrechtscharta, auf die der Änderungsantrag 138 zunächst verwies. Als eher symbolischer Akt kann zudem der neue im Raum stehende Erwägungsgrund gesehen werden, wonach die EU-Kommission eine Konsultation über den Grundrechtsschutz im Internet und mögliche Restriktionen durchführen soll.

Oppositionspolitiker, Bürgerrechtler und Forscher üben daher scharfe Kritik an den Absprachen, die auch Fragen der Aufrechterhaltung der Netzneutralität und des Prinzips des offenen Internet vor allem als Wettbewerbsfaktor sehen und eine Regelung somit dem Markt überlassen wollen. "Die Einigung lässt an entscheidenden Punkten zu viel Interpretationsspielraum", moniert Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im EU-Parlament. Dem Nutzer würde ein mehr oder weniger leeres Versprechen gegeben, auf seine Grundrechte zu achten und ein "unparteiisches Tribunal" anrufen zu können. Dies könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte zunächst möglich würden. Die Grünen wollen daher den ursprünglichen Antrag des Parlaments für die Schlussabstimmung im Plenum kommende Woche erneut einbringen, "um willkürliche Sperrungen des Internetzugangs zu verhindern".

Die Politik- und Medienexpertin Monica Horten spricht von einem "Faustischen Pakt" zwischen Rat und Berichterstattern. Damit würden die Grundrechte der Nutzer einer raschen Verabschiedung der Novellierung der EU-Telecom-Regulierung geopfert. Auch die französischen Bürgerrechtler von La Quadrature du Net werfen den federführenden Parlamentariern "Schwäche" und "Schüchternheit" bei der Verteidigung der bisherigen Forderungen der Volksvertreter vor. Der für die Zugangsrichtlinie zuständige Parlamentsberichterstatter, der britische Konservative Malcolm Harbour, warnte dagegen davor, "zwei Jahre Verhandlungen" wegen einer gar nicht im Zentrum der Reform stehenden Frage in Gefahr zu bringen.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)