EU-Rat macht Weg für einheitliche Ladegeräte frei

In der EU sollen Mobiltelefone, Tablets oder andere Funkgeräte ab 2017 mit einem einheitlichen Ladeanschluss ausgeliefert werden. Nach dem Parlament hat nun auch der EU-Rat die neue Richtlinie abgesegnet.

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Hersteller von Mobiltelefonen, Tablets und anderer das Funkspektrum nutzender Geräte müssen ihren europäischen Kunden künftig einen universellen Ladestecker mitliefern. Am Montag hat der EU-Rat die zuvor schon vom Parlament verabschiedete Richtlinie ohne weitere Aussprache in einer Sitzung der Landwirtschaftsminister durchgewinkt. Die Vorschrift soll auch für Autotüröffner, Modems oder WLAN-Router gelten, nicht jedoch für Laptops. Technische Vorschriften für ein Universal-Ladegerät oder einen Adapter macht die Richtlinie nicht.

Wie der Einheitsstecker aussehen soll, wird nicht vorgeschrieben.

(Bild: dpa, Arno Burgi/Archiv)

2009 hatten viele Produzenten eine Selbstverpflichtung unterschrieben, mit der sie sich auf die Verwendung des Micro-USB-Anschlusses einigten. Doch diese lief Ende vergangenen Jahres aus, ohne dass sich daraus auf dem Markt ein dauerhafter Standard entwickelte. Mit der Vorschrift soll nun einerseits den Verbrauchern das Leben im Gerätedschungel erleichtert werden. Auf der anderen Seite erhofft sich die EU weniger Kosten und Elektroschrott ­ – die Rede ist von rund 51.000 Tonnen weniger Müll pro Jahr.

Die Richtlinie regelt darüber hinaus, wie Mobiltelefone und andere Geräte (z.B. drahtlose Mikrofone) künftig im Funkspektrum besser zusammenspielen. Die Richtlinie beruht auf einem Kompromiss, den Verhandlungsführer des Rats und des EU-Parlaments Ende 2013 erzielten. Die Abgeordneten hatten das Ergebnis im März im Plenum bestätigt. Mit dem Segen des Gremiums der Mitgliedsstaaten können die neuen Regeln in Kraft treten. Den EU-Ländern bleiben zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Den Herstellern hat der europäische Gesetzgeber eine weitere Jahresfrist eingeräumt, bis sie die Vorgaben erfüllen müssen.

Abgesandte der bulgarischen und der britischen Regierung enthielten sich bei der heutigen Ratssitzung. London hatte zuvor in einer Eingabe moniert, dass der angenommene Text der EU-Kommission eine zusätzliche Regulierung über einen "nachgeordneten Rechtsakt" erlaube. Damit könnte etwa eine Registrierungspflicht für einzelne Produkttypen eingeführt werden, was den bürokratischen Aufwand für die Hersteller unnötigerweise signifikant erhöhe. (vbr)