IT-Branchenverband fordert massive Änderungen bei Kinderporno-Sperren

Der Branchenverband Bitkom macht sich in einer Stellungnahme unter anderem gegen das Mitloggen von Nutzerdaten stark.

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Der Branchenverband Bitkom macht sich in einer umfangreichen Stellungnahme für massive Korrekturen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Angeboten stark. Laut dem 16-seitigen Papier, das heise online vorliegt, zieht der IT-Branchenverband bereits die Zielsetzung des Vorstoßes in Frage. Soweit im Kabinettsbeschluss davon die Rede sei, den "kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören", steht die Lobbyvereinigung dem skeptisch gegenüber. Eine relevante Beeinträchtigung des weltweiten kommerziellen Angebots für entsprechende Inhalte sei durch die geplanten Zugangshürden "nicht zu erwarten".

Prinzipiell hält es der Bitkom nach wie vor für dringend geboten, die im Raum stehenden Web-Blockaden über ein Spezialgesetz zu realisieren. Damit könne deren "Ausnahmecharakter" unterstrichen und deutlich gemacht werden, dass es sich wirklich um eine abschließende Regelung ohne die vielfach geforderten Möglichkeiten für Ausweitungen etwa auf Seiten mit illegalen Glücksspielen oder rechtswidrig angebotenen urheberrechtlich geschützten Werken. Die gewählte Verankerung im Telemediengesetz (TMG) führe dagegen zu Systembrüchen und lasse aufgrund dessen "Querschnittscharakter" befürchten, "dass das Instrument künftig für weitere Inhaltskategorien fruchtbar gemacht werden soll".

Durch die Verwendung schwammiger Begriffe wie "Zieladressen" oder "vollqualifizierte Domainnamen" lasse der Entwurf ferner offen, "ob nur ein Host oder eine ganze Domain zu sperren ist". Eine Blockade ganzer Server wäre aber unverhältnismäßig und sollte ausgeschlossen sein. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass die vom Bundeskriminalamt (BKA) zu erstellende Sperrliste sogar Inhalte aufführen dürfte, die auf deutschen Servern vorgehalten werde. Dies könnte den "extrem kontraproduktiven Eindruck" vermitteln, dass künftig selbst dort, wo ein Zugriff auf die eigentlichen Angebote und ihre Löschung möglich wäre, stattdessen das als "Ultima ratio" angelegte Instrument der Zugangserschwernis greifen solle. Ausdrücklich klarzustellen sei zudem, dass Listeneinträge, die nicht mehr auf die inkriminierten Inhalte verweisen, sofort vom BKA von dem Filterverzeichnis zu löschen seien.

Gravierende Einwände hat der Bitkom gegen die geplante Befugnis für die Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgern zu übermitteln. Damit unterstelle die Politik faktisch, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstellt. "Das ist sachwidrig und rechtlich bedenklich, da es viele Methoden gibt, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und ohne dass es ihm bewusst wird, zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen." Diese lägen dann im Browser-Cache und könnten bei einer Hausdurchsuchung als "Beweismittel" herangezogen werden.

Böswillige Dritte wären so imstande, Unbeteiligte etwa durch gezieltes Verbreiten entsprechender Links in öffentlichen Online-Foren in die Bredouille zu bringen. Auch die Übermittlung statistischer Zugriffsdaten in anonymisierter Form bringe wenig. Sie würde etwa keine Aussagen darüber zulassen, in welchem Maß die Abrufe durch automatisiert generierte Anfrage beispielsweise durch Suchmaschinen-Crawler oder Bot-Netze verursacht würden.

Generell sei angesichts der möglichen Weiterreichung von Zugriffsdaten nicht mehr erklärlich, warum das BKA die Stopp-Seite nicht selbst betreibe. Technisch sei die Umleitung auch gar nicht so einfach zu garantieren, da bereits das verschlüsselte HTTPS-Verfahren genau gegen solche Umlenkungen schützen solle. Mit den kommenden Regelungen über die Signatur von Datenbanken des Domain Name System (DNS) und die damit verknüpfte Sicherung der DNS-Auflösung gegen Manipulationen sei das Stoppseitenverfahren ferner nicht zu vereinbaren.

Weiter vermisst der Verband die Festlegung eines formalisierten Beschwerdeverfahrens, mit dem ein Seitenbetreiber oder ein sonst Betroffener die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erzwingen kann. Angesichts der komplexen technischen Fragen bei der Implementierung der Zugangserschwernisse bedürfe es auch einer mindestens sechsmonatigen Umsetzungsfrist. Nicht zuletzt setzt sich der Bitkom für eine Nachbesserung der Klauseln zur Evaluierung sowie zur Haftungsfreistellung ein und ruft nach einer Regelung zur Entschädigung des Kostenaufwands der Provider.

Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg zeigte sich unterdessen "sehr betroffen" über den regen Zuspruch zu einer Petition gegen die Initiative. Dadurch könne "pauschal der Eindruck entstehen", dass es Menschen gebe, "die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben", sagte der CSU-Politiker in der Tagesschau. Es handle sich dabei doch "um wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht".

Das Bundesfamilienministerium reagierte mit einem ähnlichen Hinweis: "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann." Das Bürgerbegehren, das vom Petitionsausschuss des Bundestags voraussichtlich erst nach den Neuwahlen im Herbst und der vorher geplanten Verabschiedung des Gesetzes behandelt wird, stehe aber auch für das legitime Anliegen, "ob und wie eine Kontrolle der Inhalte der Liste mit den zu blockenden Seiten erfolgen kann". Dieses Thema sei bereits Gegenstand der parlamentarischen Debatten. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition "nicht beeinträchtigt". Zwar sei es "das gute Recht" eines jeden, Bürgerbehren einzureichen. Die Maßstäbe der Internet-Gemeinde seien aber "teilweise undifferenziert".

(Stefan Krempl) / (uk)