Bundesregierung will Datenhehlerei mit scharfen Mitteln bekämpfen

Die Bundesregierung begrüßt einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem der Handel mit gestohlenen digitalen Identitäten im Internet kriminalisiert werden soll. Für Datenschützer schießt es aber übers Ziel hinaus.

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Der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten insbesondere über Online-Plattformen ist für die Bundesregierung ein ernst zu nehmendes Problem. Sie begrüßt daher laut einer Stellungnahme eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, mit dem ein neuer Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt werden soll.

Die Bundesregierung will den "Geheimnis- und Datenschutz" im Netz stärken

Das Vorhaben erscheint der Regierung demnach "grundsätzlich geeignet", den "Geheimnis- und Datenschutz" im Netz durch das Strafrecht zu stärken. Dies habe auch der Deutsche Juristentag 2012 gefordert. Sie teile die Auffassung der Länder, dass "Strafbarkeitslücken" geschlossen werden sollten. Das schwarz-rote Kabinett kündigte an, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zusätzlich einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Strafrecht ans digitale Zeitalter anzupassen und vor allem schärfer gegen Datenhehlerei vorzugehen.

Der Bundesrat schlägt einen Paragraf 202d StGB vor, der eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für Täter vorsieht, die Daten ausspähen, sich anderweitig rechtswidrig verschaffen oder Informationen Dritten überlassen oder anderweitig verbreiten. Voraussetzung ist die Absicht, sich zu bereichern oder andere Personen zu schädigen.

Der Strafrahmen für das unbefugte Ausspähen nach Paragraf 202a Strafgesetzbuch (StGB) und das Abfangen von Daten (Paragraf 202b StGB) mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe aufgebohrt werden. Die angeführten "Hackerparagraphen" umfassen Delikte bei Angriffen gegen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme und Daten. Fälle – und Versuche – des gewerbs- oder bandenmäßigen Handelns organisierter Krimineller sollen ausschließlich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Die Polizei soll nach Paragraph 100a Strafprozessordnung (StPO) Telekommunikation überwachen und aufzeichnen sowie private Unterredungen in Wohnräumen mit technischen Mitteln abhören und protokollieren dürfen. Dazu zählt auch der große Lauschangriff nach Paragraf 100c StPO. Selbst will der Staat dagegen weiterhin von "Datendiebstahl" profitieren und eine Ausnahmevorschrift einführen, um weiterhin Steuerdaten ankaufen zu können.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte den ursprünglichen Entwurf noch teils kritisch gesehen. Bei Steuer-CDs sei ein international koordiniertes Vorgehen besser als die Bezahlung von Straftätern. Zudem sei der Strafrahmen problematisch.

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar monierte ebenfalls bereits frühzeitig, dass unklar sei, ob die behauptete Strafbarkeitslücke überhaupt bestehe. Zumindest für personenbezogene Daten sei eine solche nicht zu erkennen. Ohnehin sei der Daten-Schwarzmarkt wohl in erster Linie ein Problem der Rechtsdurchsetzung.

Gesondert betrachtet werden muss laut Schaar die mögliche Strafbarkeit der Beschaffung und Verbreitung illegal erlangter Informationen zu journalistischen und investigativen Zwecken etwa durch Whistleblowing. Auch diese seien in der Regel rechtswidrig erlangt. Für die Informationsfreiheit und das Informationsinteresse der Allgemeinheit wäre es fatal, wenn sich Journalisten hier der Gefahr der Datenhehlerei aussetzten.

Der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete und Jurist Patrick Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tätig ist, bezeichnete den Entwurf gegenüber heise online als "völlig unverhältnismäßig". An sich sei es sinnvoll, gegen den Handel mit gestohlenen Daten vorzugehen, die Pläne gingen aber deutlich zu weit. Es würden keineswegs nur profitorientierte Handlungen geahndet, sondern etwa auch Formen des legitimen politischen Protests. Den Begriff des "schutzwürdigen Interesses" für einen Straftatbestand hält der Jurist zudem für "sehr schwammig". (anw)