49.796 Anschlussüberwachungen: Telekom legt ersten Transparenzbericht vor

Nach dem Maildienstleister Posteo hat nun auch die Deutsche Telekom ihren ersten Bericht über Auskünfte an Sicherheitsbehörden vorgelegt. Sie will damit mehr Transparenz schaffen.

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Die Deutsche Telekom hat zum ersten Mal Zahlen über Auskünfte an Sicherheitsbehörden veröffentlicht. Aus dem Transparenzbericht für 2013 geht hervor, dass innerhalb der vergangenen zwölf Monate 49.796 Anschlüsse überwacht wurden. Der überwiegende Teil davon wurde laut dem Bericht nach dem Paragrafen 100a der Strafprozessordnung (StPO) richterlich oder staatsanwaltschaftlich angeordnet, der Rest der Überwachungen geht auf das Artikel-10-Gesetz und auf Landespolizeigesetze zurück.

Wie viel Anfragen insgesamt eingingen, verrät die Telekom nicht

(Bild: Deutsche Telekom)

Die Telekom veröffentlicht nun die Zahlen, um nach eigenen Angaben mehr Transparenz über Auskünfte an Sicherheitsbehörden zu schaffen. Bisher hielten sich große deutsche Firmen zurück, anders als große US-amerikanische IT-Unternehmen. Den Anfang machte heute der Maildienstleister Posteo.

Die Telekom versichert, streng darauf zu achten, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz einzuhalten. Sie werde nur tätig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben seien. Wenn Daten ausgegeben werden, dann würden dabei immer zwei Telekom-Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollieren und alles protokollieren. Geprüft würden die Vorgänge unter anderem von der Bundesnetzagentur und dem Datenschutzbeauftragten.

Aus dem Transparenzbericht geht weiter hervor, dass im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen beauskunftet wurden. Rechtsgrundlage war dabei Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes.

Die Zahl der beauskunfteten Verkehrsdatensätze belief sich auf insgesamt 436.331, die überwiegend auf Paragraf 100g StPO zurückgehen. Dabei dürfen die Verkehrsdaten nach richterlicher oder staatsanwaltlicher Anordnung erhoben werden, ohne dass der Betroffene davon weiß, wenn dies erforderlich ist, um seinen Aufenthalt zu ermitteln oder einen Sachverhalt zu erforschen. Auch müssen bestimmte Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass sich der Betroffene als Täter oder Teilnehmer einer im Paragrafen 100a StPO aufgeführten Tat wie zum Beispiel Mord, Geldfälschung oder Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht hat.

Außerdem gab die Telekom 28.162 Teilnehmerbestandsdaten heraus. Hier ging es meist um Auskünfte nach Paragraf 161a StPO und nach Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes.

Die Zahl der Auskunftsersuchen, denen sie nicht nachgekommen ist, führt die Telekom nicht auf. Anfragen ausländischer Behörden beantwortet sie nach eigenen Angaben nicht, außer sie werden über zuständige inländische Stellen an die Telekom gerichtet. Laut einem Bericht der Zeit bereitet Vodafone einen Transparenzbericht vor. GMX und Web.de arbeiteten an einem Modell, für Transparenz zu sorgen. (anw)