EU-Kommission verhängt 1,06 Milliarden Euro Geldbuße gegen Intel [Update]

Der US-Prozessorhersteller wurde heute wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung von der EU-Kommission mit einem Rekordbußgeld belegt.

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Die EU-Kommission setzt ihren harten Kurs gegen Monopole in der IT-Industrie fort. Im Kartellverfahren gegen den US-amerikanischen Prozessorhersteller Intel hat sie heute ein Bußgeld in Höhe von 1,06 Milliarde Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verhängt. Außerdem hat die Kommission angeordnet, dass Intel die rechtswidrigen Verhaltensweisen unverzüglich einstellt, soweit dies noch nicht geschehen sei.

Das Verfahren geht auf Beschwerden des Intel-Konkurrenten AMD aus den Jahrn 2000, 2003 und 2006 zurück. Im Juli 2007 nahm die EU-Kommission ein offizielles Wettbewerbsverfahren auf. Es ist der zweite riesige Bußgeld-Fall in der Computerbranche. Dem Software-Riesen Microsoft wurde im Februar 2008 ein erneutes Rekord-Bußgeld von 899 Millionen Euro auferlegt. Die Kommission sah es als erwiesen an, dass der Konzern jahrelang zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hatte. Zuvor hatte die EU-Kommission Microsoft wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung schwer bestraft. Der Konzern musste daraufhin bereits rund 778 Millionen Euro Bußgelder in die EU-Kasse überweisen; ein Verfahren vor dem EU-Gericht gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter verlor der Softwarekonzern mit Pauken und Trompeten.

[Update]:
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte nun zum Verfahren gegen den US-Prozessorhersteller und der verhängten Geldbuße: "Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren." Ein derart "schwerer und anhaltender Verstoß" gegen das EU-Kartellrecht könne nicht hingenommen werden.

Intel habe Computerherstellern ganz oder teilweise versteckte Rabatte gewährt, wenn sie alle oder nahezu alle ihre CPUs mit x86-Architektur von Intel bezogen, teilt die EU-Kommission mit. Außerdem habe das Unternehmen direkte Zahlungen an einen großen Einzelhändler mit der Auflage geleistet, dass er nur Computer mit einer Intel-CPU verkauft. Durch diese Rabatte und Zahlungen seien Kunden und letztlich auch den Verbrauchern die Möglichkeit genommen worden, sich für andere Computer zu entscheiden.

Intel hat nach Überzeugung der EU-Kommission auch direkte Zahlungen an Computerhersteller geleistet, um die Einführung von Geräten mit CPUs von Konkurrenten einzustellen oder zu verzögern und die Vertriebskanäle für diese Computer einzuschränken. Dadurch habe Intel seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für CPUs mit x86-Architektur missbraucht.

Rabatte können mitunter zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen, erläutert die EU-Kommission. Wenn ein Unternehmen aber einen bestimmten Markt beherrsche, seien Rabatte, die dafür gewährt werden, dass die Erzeugnisse eines Wettbewerbers in geringerem Umfang oder überhaupt nicht erworben werden, nach der ständigen Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte ein Missbrauch.

Die Kommission gibt an, Beweise für die Existenz vieler der in der Kartellentscheidung für rechtswidrig befundenen Bedingungen zu besitzen, die in den Intel-Verträgen nicht ausdrücklich enthalten gewesen seien. Dabei handele es sich um Unterlagen aus den Jahren 2002 bis 2007 wie E-Mails, die unter anderem bei unangekündigten Kontrollen bei Intel gefunden worden seien, sowie Antworten auf Auskunftsverlangen und Erklärungen der anderen betroffenen Unternehmen gegenüber der Kommission. Es gebe Hinweise darauf, dass Intel die an seine Zahlungen geknüpften Bedingungen zu verheimlichen versucht hat. Die Kommission will genau verfolgen, ob Intel dieser Entscheidung entspricht.

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(anw)