Streaming-Dienste: Häufig rechtswidrige AGB-Klauseln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zahlreiche Musikdienste überprüft und stieß dabei teilweise auf schwerwiegende Probleme. Schon zuvor waren Spotify und Konsorten abgemahnt worden.

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(Bild: dpa, Rainer Jensen/Archiv)

Viele Streaming-Dienste haben erhebliche Mängel in ihren Vertragsbedingungen. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei einer aktuellen Prüfung von 14 Video- und Musik-Anbietern festgestellt. Insgesamt beanstandeten die Verbraucherschützer 130 AGB-Klauseln, die Verbraucher benachteiligten.

Sie betrafen etwa die einseitige Änderung von Vertragsinhalten und Preisen oder das Recht der Anbieter, die Audio- oder Videodienste jederzeit zu sperren oder zu kündigen. Zudem fanden sich Klauseln, die die Haftung der Anbieter oder die Mängelrechte der Nutzer einschränken.

Auch werde oft keine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Kundendaten eingeholt. So könnten nach dem Ermessen diverser Streaming-Dienste Daten zu Werbezwecken an Dritte – insbesondere Facebook – weitergegeben und Daten zur Nutzung des jeweiligen Dienstes ohne Zustimmung des Kunden gesammelt werden. Zudem kritisierten die Verbraucherschützer teils unzumutbar lange Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Längen von bis zu 19 Seiten machten "es Verbrauchern nahezu unmöglich, sie in vollem Umfang zu erfassen".

Insgesamt verschickte der vzbv insgesamt 20 Abmahnungen. Betroffen sind unter anderem Spotify, Simfy, Napster, Watchever und Amazon. In 16 Fällen wurden bereits Unterlassungserklärungen abgegeben. Geklagt hat der vzbv bislang nicht. (bsc)