Der Sheriff mit den Drohnen

Nord-Dakota hat eine der wenigen US-Polizeibehörden mit einer Genehmigung für Drohnenflüge. Ein Deputy berichtet über die damit gemachten Erfahrungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 140 Kommentare lesen
Lesezeit: 6 Min.
Von
Inhaltsverzeichnis

Drohne im Polizeieinsatz: AeroVironment Qube

Rund 90.000 US-Behörden befassen sich mit der Durchsetzung geltenden Rechts. Nur etwa 200 davon haben eigene Luftfahrzeuge. Der Sheriff des County Grand Forks, Nord-Dakota, (GFSD), ist eine der wenigen Exekutivbehörden, die Lizenzen für Drohneneinsätze haben. Sie gelten auch für Nachteinsätze. Auf der Drohnenmesse Unmanned Systems in Florida berichtete Deputy Alan S. Frazier über die praktischen Erfahrungen.

Seit Beginn des Drohnenbetriebs im Mai 2013 flog das GFSD allerdings erst neun Einsätze. Dreimal wurden Opfer gesucht, einmal Täter. Zweimal wurden Verkehrsunfälle aus der Luft dokumentiert, zweimal Verbrechensschauplätze aufgenommen. Der neunte Einsatz ist noch nicht abgeschlossen: Ein Naturschutzpark versucht auf verschiedene Weise, Bodenerosion durch einen Fluss aufzuhalten. Der Sheriff wurde gebeten, Luftbilder für den Vorher/Nachher-Vergleich aufzunehmen.

"Wir können ein Drittel der Einsätze bemannter Luftfahrzeuge ersetzen", berichtete Frazier, "Zu einem Prozent der Kosten." Mit größeren und vor allem schnelleren Drohnen könnten noch mehr der stets im Einzelfall zugekauften Hubschrauber- oder Flugzeugeinsätze entfallen. Für Verfolgungsjagden von Autos etwa sind die benutzten Drohnen viel zu langsam. Der durchschnittliche Flug dauert zirka elf Minuten. Durch Übungsflüge sind bisher gut 100 Flugstunden zusammengekommen.

Bei dem Einsatz zur Täterverfolgung war das Ergebnis paradox. Zwei Autodiebe hatten sich zu Fuß in ein Maisfeld geflüchtet. Das GFSD und zu Hilfe geeilte Grenzschützer durchkämmten das Feld zu Fuß. Die Drohne kam zu spät: Die Infrarotkamera erspähte lediglich wilde Tiere, die Täter waren bereits entwichen. Doch diese Information ersparte den Ordnungshütern eine stundenlange, aussichtslose Suche. Der Einsatz wurde abgebrochen.

Bei den aus der Luft analysierten Verbrechensschauplätzen ging es einmal um einen tödlichen Messerstich auf offener Straße. Das andere Mal war eine Vergewaltigung in einer Wohnung der Anlass für den Einsatz. Der Mitarbeiter des GFSD wollte mit Luftbildern unterstreichen, wie nahe die Häuser von Opfer und Täter beisammenliegen.

Das wäre auch mit Google Maps oder, ganz altmodisch, mit einem Stadtplan möglich gewesen. Frazier stellte das im Gespräch mit heise online auch gar nicht in Abrede. "Vor einem US-Gericht kämpfen Anklage und Verteidigung gegen einander. Der Kollege dachte vermutlich, dass das Luftbild ein überzeugenderer Beleg ist", erklärte der Deputy.

Ein Kopter von Draganfly als Polizei-Drohne

(Bild: Draganfly)

Frazier ist aber nicht nur Deputy im GFSD, sondern auch Assistenzprofessor an der Luftfahrtfakultät der Universität von Norddakota. Das erklärt, warum gerade eine lokale Exekutivbehörde im nach Bevölkerung drittkleinsten US-Staat Drohnen einsetzt. Es handelt sich um ein Forschungsprojekt der Universität und des GFSD in Zusammenarbeit mit den Drohnenanbietern AeroVironment und Draganfly. Beide haben jeweils zwei Drohnen geliefert: AeroVironment das Tragflächenmodell Raven und den Quadkopter Qube, Draganfly die beiden Kopter X4ES und X6.

Das GFSD darf die Drohnenflüge auch in 15 anderen Counties durchführen, was insgesamt etwa einem Viertel der Staatsfläche entspricht. Nord-Dakota ist gut halb so groß wie die Bundesrepublik Deutschland und hat rund 723.000 Einwohner. Die bisherigen Einsätze wurden mit AeroVironment-Apparaten geflogen. Sieben Mitarbeiter des GFSD haben die erforderliche Pilotenlizenz, 36 weitere sind "Sensor System Operators". Sie müssen unter anderem den Luftraum rund um die Drohne beobachten, um den Piloten vor anderen Luftfahrzeugen warnen zu können.

Im August 2012 wurde ein Gremium aus sechs Universitätsvertretern, sechs Behördenvertretern und drei Bürgern gebildet. Dieses Research Complience Committee genehmigt die Drohneneinsätze und wertet sie später aus. Es hat fünf Generalgenehmigungen erteilt: Für die Suche nach vermissten Personen, Erkundungen nach Unglücken oder Unwettern, die Dokumentation von Straftaten oder Verkehrsunfällen, die Suche nach Verdächtigen sowie Verkehrsüberwachung bei großen Veranstaltungen. Für alle anderen Einsätze ist ein richterlicher Befehl oder eine Genehmigung des Komitees erforderlich.

Die Lizenz der Luftsicherheitsbehörde FAA gestattet keine Flüge, wenn sich unter der Drohne unbeteiligte Dritte im Freien aufhalten. Entweder muss die Behörde das Gebiet vorher absperren, oder die Drohne muss ausweichen, sobald jemand ins Freie tritt. Bei Großveranstaltungen wird die Drohne versetzt positioniert. Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 400 Fuß (122 Meter), beim Tragflächenmodell Raven sind es 700 Fuß (213 Meter).

Aufnahmen, die nicht als Beweis dienen, sollen nach 24 Stunden gelöscht werden. Zufallsfunde dürfen aber ausgewertet werden. "Das liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten. Wir behandeln das wie klassische Streifenfahrten", versuchte Frazier Bedenken zu zerstreuen, "Wenn ein Kollege zufällig sieht, dass jemand zwischen zwei geparkten Autos seine Notdurft verrichtet, wird er dem wahrscheinlich nur nachgehen, wenn ihm sehr langweilig ist. Beobachtet er aber, wie ein Mann eine Frau attackiert, wird er sofort Maßnahmen ergreifen." Dass das Material vor Gericht zugelassen wird, ist damit nicht gesagt.

Die geringe Zahl an Einsätzen wundert Frazier: "Vielleicht denken die Kollegen nicht an die Drohnen? Oder wollen sie den Piloten keine Mühe machen?" Um das herauszufinden wird er die Piloten gezielt für die arbeitsreichsten Patrouillen von zehn Stunden Dauer einteilen. Wenn Pilot und Drohne unmittelbar zur Hand sind, wird es wahrscheinlich mehr Luftüberwachung geben.

Und für große Überschwemmungen hat er schon einen konkret Plan. Es gibt in der Region Gehöfte, die von Deichen gesichert sind, aber evakuiert werden. Sie sind bei Plünderern beliebt. Das GFSD kam bisher per Boot vorbei um nach Einbruchsspuren zu suchen. Mit den Drohnen soll das viel schneller gehen. Ziel sind zwei tägliche Kontrollen pro Hof anstatt wie bisher nur ein Besuch alle zwei bis drei Tage. (bbe)