Bundespräsidenten-Wahl: Ergebnis per SMS und Twitter verkündet

Pannen bei der gestrigen Wahl des Bundespräsidenten: Dass Horst Köhler im Amt bestätigt wurde, war auf Twitter schon vor der offiziellen Verkündung zu lesen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 221 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Einige Pannen gab es bei der gestrigen Wahl des Bundespräsidenten: Dass Horst Köhler im Amt bestätigt wurde, war auf Twitter schon vor der offiziellen Verkündung des Ergebnisses zu lesen. Und auch im Berliner Reichstag gab es organisatorische Fehlschläge, denn noch bevor Bundestagspräsident Norbert Lammert dem wiedergewählten Horst Köhler um etwa 14.30 Uhr das offizielle Ergebnis der Auszählung der Stimmen der 1224 Mitglieder zählenden Bundesversammlung öffentlich mitteilte, waren Blumensträuße verteilt worden.

Um 13.25 Uhr hatte der Bundestagspräsident die Sitzung der Bundesversammlung zwecks Stimmauszählung unterbrochen. Wegen des knappen Ausgangs der Wahl – Prof. Dr. Horst Köhler erhielt 613 der 1223 abgegebenen Stimmen – wurde die Auszählung zur Vermeidung von Fehlern wiederholt. Wie dpa meldet, waren Abgeordnete von CDU und FDP bereits gegen 14.00 Uhr per SMS über das Auszählungsergebnis informiert worden; um 14.15 Uhr twitterte der Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber von der SPD das Ergebnis, um 14.18 Uhr dann auch Julia Klöckner von der CDU. Anders als Kelber war Klöckner an der Stimmauszählung persönlich beteiligt, was Fragen nach der Wahrung des Wahlgeheimnisses aufwirft.

Die offizielle Meldung des Wahlergebnisses hatte sich laut dpa auch deshalb verzögert, weil die Fahrt des Konvoi des Bundespräsidenten von seinem Amtssitz, dem Schloss Bellevue, zum Bundestag länger als geplant dauerte. Im Plenarsaal traf Köhler erst um 14.26 Uhr ein; bereits einige Minuten zuvor waren Blumensträuße verteilt, dann aber wieder eingezogen worden.

Der Grünen-Politiker Volker Beck kommentierte die Vorgänge – ebenfalls via Twitter – als "protokollarischen GAU" und meint, das müsse im Ältestenrat besprochen werden. Ulrich Kelber wiederum "kennt kein Verbot" der Bekanntgabe von Wahlergebnissen, unter anderem weil er nicht an der Auszählung beteiligt war. (ciw)