EU-Kommission unternimmt keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung geprüft und will sich an dem Thema nicht mehr die Finger verbrennen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 61 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission will vorerst keinen neuen Anlauf für das verdachtsunabhängige Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten unternehmen. "Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die federführende EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der Welt. Die Kommission habe den Beschluss der Luxemburger Richter sorgfältig analysiert und so zu diesem Ergebnis gekommen. Der EuGH hatte die bisherige Richtlinie wegen unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe Anfang April gekippt.

Cecilia Malmström

(Bild: EU-Kommission)

Zu einem neuen Entwurf für eine europäische Vorratsdatenspeicherung könne es höchstens noch kommen, wenn die geplante EU-Datenschutzreform verabschiedet sei, meinte Malmström. Diese steckt derzeit im EU-Rat fest und verzögert sich immer weiter. Eine Einigung wird derzeit frühestens 2015 erwartet.

Vorratsdatenspeicherung

Malmström hatte das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren lange massiv befürwortet, sah sich nach dem Richterspruch aber in den "kritischen Schlussfolgerungen" aus dem Evaluierungsbericht der Kommission zu der Richtlinie bestätigt. Jetzt erklärte die Schwedin, dass eine Vorratsdatenspeicherung "bei der Aufklärung schwerer Verbrechen natürlich helfen" könne. Die Frage sei aber, "wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht".

Mit der Entscheidung der Kommission bleibt es zunächst beim herrschenden Flickenteppich mit unterschiedlichen Speicherfristen und -arten in den EU-Ländern. Malmström verwies darauf, dass alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Deutschlands derzeit eigene Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung hätten. Damit sei sichergestellt, dass es auch künftig möglich ist, "Verkehrsdaten" zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Ländern der Union aufzubewahren und zu nutzen.

Deutschland muss laut der Kommissarin allein entscheiden, ob eine neue nationale Regelung gewünscht werde, um Straftaten besser aufklären zu können. Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der Bundesregierung konnte aber keinen echten Mehrwert für Ermittler erkennen. Die Bundesregierung wertet das Urteil des EuGH noch aus und will das weitere Vorgehen "ergebnisoffen" besprechen, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangt dagegen "eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung".

Zuletzt hatten auch im EU-Parlament Mitte April Vertreter von CDU und CSU für die Vorratsdatenspeicherung geworben. Damit standen sie aber selbst in ihrer eigenen Fraktion, der konservativen Europäischen Volkspartei, weitgehend isoliert da. Sprecher aller anderer parlamentarischer Gruppierungen bezeichneten die bisherige Richtlinie als irreparabel. Bürgerrechtler hatten darauf gehofft, dass die Kommission die Vorratsdatenspeicherung explizit untersagen lassen will. Malmström bleibt aber bei ihrer Auffassung, dass die Mitgliedsstaaten selbst prüfen müssen, ob nationale Gesetze die Grundrechtsbestimmungen einhalten. (anw)