EU-Kommission umreißt Kurs zur Urheberrechtsreform

Ein Entwurfspapier der EU-Kommission mit Ideen für die künftige Copyright-Politik ist im Internet aufgetaucht. Provider und Suchmaschinen sollen ermuntert werden, sich stärker in den Kampf gegen Rechtsverletzer einzubringen.

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Die EU-Kommission hat ihre jüngste Konsultation zur Urheberrechtspolitik ausgewertet und auf Basis der Ergebnisse den Reformbedarf beim europäischen Urheberrecht aufgezeichnet. Das Weißbuch soll in den nächsten Tagen in Brüssel vorgestellt werden, ein "interner" Entwurf fand schon vorher den Weg ins Netz. Die Kommission behandelt darin verschiedene Rechtsgebiete von einem einheitlichen europäischen Copyright-Titel über nutzergenerierte Inhalte bis hin zu gegenwärtigen Ausnahmen vom Verwerterrecht etwa für private Nutzer, Wissenschaft oder Behinderte.

Demnach erwägt die Kommission, "die Sorgfaltspflichten aller Akteure in der Wertschöpfungskette des digitalen Inhaltevertriebs zu erhöhen". Es geht dabei um die bessere Copyright-Durchsetzung unter Einbezug von Internetprovidern oder Suchmaschinen, wie sie Rechteverwerter immer wieder fordern. Über konkrete Maßnahmen schweigt sich Brüssel allerdings aus. Sie spricht allein von der Möglichkeit, "verschiedene Mittel" einzusetzen, die "verhältnismäßig und balanciert" sein sollten. Die Haftungsprivilegien für Zugangsanbieter in der E-Commerce-Richtlinie, die vielen Verwertern ein Dorn im Auge sind, stünden auch "effizienten rechtlichen Maßnahmen" zur Copyright-Durchsetzung nicht im Weg.

Im Umgang mit nutzergenerierten Inhalten im Web sieht die Kommission noch "Grauzonen". Die Anwendung bisheriger Schranken für Verwerterrechte in diesem Bereich sollte zunächst überprüft werden, heißt es in dem Papier. Dabei sei im Auge zu behalten, dass "User Generated Content" den Raum für Ausdruckspraktiken wie das Zitieren für Kritik, Rezensionen oder Parodien sowie für die "beiläufige" Nutzung von Werken deutlich erhöht habe. Parallel müssten Lizenzierungsmechanismen vereinfacht und die Möglichkeiten verbessert werden, geschützte Werke etwa mithilfe von Metadaten als solche zu identifizieren.

Zur Privatkopie äußert sich die Kommission nur knapp im Zusammenhang mit den Bedrohungen für den Binnenmarkt, die unterschiedliche Vergütungssysteme mit sich bringen könnten. Beim Browsen oder Verlinken bestehen laut dem Papier noch Rechtsunsicherheiten trotz der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu temporären Kopien beim Surfen. Allgemein empfiehlt die Kommission, die Handlung des "Verfügbarmachens" von Inhalten im Internet näher zu definieren. Eine weitgehende Option sei dabei, einen einzigen Copyright-Anspruch für die ganze EU zu schaffen.

Insgesamt sind die meisten Überlegungen im Konjunktiv formuliert, bleiben auf der Ebene von Vorschlägen oder umreißen weiteren Prüfbedarf. Dem vielfach ­ auch aus den eigenen Reihen formulierten ­ Bedarf nach einer umfassenden Copyright-Reform wird die Kommission so nicht gerecht. Die Hauptarbeit überlässt sie den nachfolgenden Mitgliedern der neuen Regierungsinstanz, die sich nach den Europawahlen im Mai noch konstituieren muss. (vbr)