Bundesregierung will unabhängigen Bundesdatenschutz

Die Behörde der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit soll eigenständig werden und nicht mehr organisatorisch ans Bundesinnenministerium angebunden sein.

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Die Bundesregierung will die Datenschutzaufsicht im Bereich des Bundes unabhängiger gestalten. Das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, das seit Anfang des Jahres die CDU-Rechtspolitikerin Andrea Voßhoff innehat, soll dazu in eine eigenständige oberste Bundesbehörde überführt werden. Dies ist der heise online vorliegenden "Vorhabendokumentation" der Bundesregierung zu entnehmen, in dem diese Schwerpunktprojekte der laufenden Legislaturperiode beschreibt.

Mit einem "zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" will das Bundeskabinett demnach auf seine Rechtsaufsicht über die bisherige Behörde verzichten. Parallel sollen die Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums aufgehoben werden, die Behörde soll nicht mehr organisatorisch an das Ressort angebunden sein.

Die Bundesbehörde werde künftig "ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle" unterstehen, heißt es in dem Papier. Weitere Regeln zur Rechts- und Dienstaufsicht, zur Vertretung und zum Weiterführen der Geschäfte oder zum Erstatten von Gutachten würden "durch europarechtskonforme" Bestimmungen ersetzt, soweit dies nötig sei. Den Aufschlag für das Vorhaben soll das Innenressort noch in dieser Woche mit einem Referentenentwurf machen, ein Kabinettsbeschluss ist für Mitte des Monats geplant. Mit dem Segen des Bundestags könnte das Gesetz dann Anfang 2015 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Deutschland 2010 im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden, mit der auch in den Bundesländern vielfach üblichen Praxis der "staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Er betonte, dass die Datenschutzrichtlinie die "völlige Unabhängigkeit" der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe.

Die Kommission forderte die Bundesrepublik daraufhin 2011 förmlich auf, dem EuGH-Urteil unverzüglich nachzukommen. Während die meisten Bundesländer inzwischen reagiert haben, lässt die Änderung des Bundesrechts trotz weiterer Ermahnungen aus Brüssel länger auf sich warten. Voßhoff kündigte zu ihrem Amtsantritt an, das Thema zu einem ihrer ersten Schwerpunkte zu machen. (anw)