Französische Regierung will neue Anti-Terror-Befugnisse im Eilverfahren

Wer im Internet Terror sät, soll mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft, Webseiten sollen blockiert, die heimliche Online-Durchsuchung ausgeweitet werden. Dies sieht ein französischer Gesetzentwurf vor.

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Die französische Regierung will schärfer gegen terroristische Bedrohungen vorgehen. Sie hat daher einen Gesetzentwurf in die Nationalversammlung eingebracht, wonach künftig kriminalisiert werden soll, wenn jemand etwa zu Anschlägen "anstiftet" oder diese "verteidigt" oder "glorifiziert".

Bernard Cazeneuve

(Bild: gouvernement.fr )

Als Höchststrafe sind fünf Jahre Gefängnis und eine Geldbuße von 75.000 Euro vorgesehen. Einem Hassprediger, der im Internet für terroristische Akte wirbt, sollen sieben Jahre Haft drohen. Als Vorbild wird in dem Gesetz unter anderem Deutschland erwähnt, wo Vorbereitungshandlungen für "schwere staatsgefährdende Gewalttaten" wie gezielte Hinweise zum Bombenbau über das Netz zu streuen mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren bestraft werden können.

Der Entwurf geht auf den französischen Innenminister Bernard Cazeneuve zurück, der sich dafür inzwischen den Rückhalt der sozialistischen Regierung unter Premierminister Manuel Valls und Präsident François Holland gesichert hat. Geht es nach Cazeneuve, sollen Verwaltungsbehörden künftig auch Internetprovider zwingen können, Webseiten mit terroristischen Inhalten wie etwa Bombenbau-Anleitungen zu sperren. Eine gerichtliche Aufsicht ist nur über die konkreten Listen inkriminierter Online-Angebote vorgesehen.

Web-Blockaden dürfen in Frankreich bereits seit 2011 im Kampf gegen Kinderpornographie angeordnet werden. Dies sieht das Gesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit vor. Damals hatten die Sozialisten aus der Opposition heraus verfassungsrechtliche Bedenken gegen solche Verfahren ohne Richtervorbehalt vorgebracht.

Mit der gleichen Reform erhielten französische Sicherheitsbehörden auch die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen mit richterlichem Segen. Diese Bestimmung soll nun aufgebohrt werden, sodass Fahnder auch Bilder und audiovisuelles Material abgreifen dürften, wenn sie IT-Systeme aus der Ferne inspizieren.

Die Regierung hat das Vorhaben als eilbedürftig eingeschätzt, sodass es das Parlament und den Senat im Schnellverfahren passieren soll. Zuvor hatte auch die britische Regierung ein Notstandsgesetz zur inneren Sicherheit mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Vorratsdatenspeicherung durch das britische Parlament gedrückt.

Bürgerrechts- und Medienorganisationen kritisieren den französischen Anlauf scharf. So sieht etwa die Vereinigung "Reporter ohne Grenzen" die Meinungsfreiheit und den Quellenschutz bedroht. Sie hält eine umfangreiche demokratische Debatte ohne Zeitdruck für erforderlich, um zu prüfen, ob die Pläne mit den Grundrechten vereinbar sind. "La Quadrature du Net" befürchtet ein Gesinnungsstrafrecht, angesichts dessen jeder Bürger als potenzieller Terrorist gelte und ein Generalverdacht gegen die Bevölkerung eingeführt werde. (anw)