EU-Konsultation: Große Unzufriedenheit mit dem Copyright

Die EU-Kommission wollte den Bedarf einer umfassenden Urheberrechtsreform ermitteln. Dabei haben vor allem Endnutzer ihrem Ärger über unzugängliche Inhalte, zu lange Schutzfristen und Rechtsunsicherheiten Luft gemacht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 68 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Binnenmarktabteilung der EU-Kommission hat eine umfassende Auswertung der bereits vorab veröffentlichten Reaktionen auf ihre jüngste Copyright-Konsultation online gestellt. Bei der EU-Kommission gingen insgesamt rund 11.000 Eingaben auf ihren Fragenkatalog ein. Über 58 Prozent der Teilnehmer ordneten sich in die Kategorie Endnutzer und Verbraucher ein, die zweitstärkste Gruppe stellen mit knapp 25 Prozent Autoren, Künstler und andere Kreative.

Viele individuelle Nutzer zeigten sich unzufrieden mit dem bestehenden Urheberrecht und seinen Auswirkungen auf die digitale Welt. Sie berichten vor allem über Probleme beim Versuch, auf geschützte Inhalte und darauf basierende Dienste im eigenen Land oder in anderen Mitgliedsstaaten zuzugreifen. Als klassisches Beispiel dient die Blockade von YouTube-Videos durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Derartige Sperren seien "willkürlich und unvorhersehbar".

Viele Verbraucher beschwerten sich auch, dass sie zu speziellen nationalen Portalen geführt würden, wo sie mit höheren Preisen und unterschiedlichen Konditionen für identische Produkte und Dienste konfrontiert würden, wenn sie digitale Inhalte kaufen wollen. Auch institutionelle Nutzer wie Bibliotheken und Universitäten monierten, dass es schwer sei, Lizenzen und Abonnements für verschiedene Mitgliedsstaaten auszuhandeln oder Inhalte für Studenten jenseits ihres Ursprungslands zugänglich zu machen.

Zahlreiche Verbraucher beschwerten sich über Schwierigkeiten, wenn sie digitale Dateien wie E-Books, Songs oder Computerspiele weiterverkaufen wollten. Physikalische Medien und digitale Produkte würden nach wie vor unterschiedlich behandelt. Generell plädierten viele Endnutzer dafür, den zusätzlichen juristischen Schutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) abzuschaffen. Vorgaben dazu finden sich aber schon in Verträgen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), sind also nicht nur für die EU bindend.

Einige Verbraucher beklagten auch Probleme beim Verbreiten nutzergenerierter Inhalte. So hätten Betreiber von Online-Plattformen ihre selbst erstellten Werke oft rasch wieder heruntergenommen, wenn geschützte Inhalte berührt würden. Auf diesem Gebiet sei der Rechtsrahmen für den Durchschnittsbürger nicht hinreichend verständlich.

Vor allem Autoren, Journalisten und Fotografen beschwerten sich dagegen darüber, dass ihre Werke oft unautorisiert verwendet würden. Dabei würden oft Metadaten gezielt entfernt und selbst Vorgaben zur Namensnennung bei freizügigen Creative-Commons-Lizenzen nicht beachtet. Insgesamt untergrabe "User Generated Content" so die Achtung vor den moralischen Rechten von Urhebern und bringe diese um eine angemessene Vergütung.

Nutzer stört es im allgemeinen, dass die Copyright-Richtlinie Einschränkungen der Verwerterrechte in der Regel nur optional zulässt, was Unsicherheiten mit sich bringe und kein einheitliches Marktumfeld schaffe. Vor allem die "Schrankenrechte", die sich auf das Zitieren, Kritisieren, Parodieren oder das Verfassen von Nachrichten erstrecken, sollten verpflichtend in allen Mitgliedsstaaten gelten und harmonisiert werden.

Dazu kommen Rufe, die Privatkopie zu stärken und Experimente mit neuen Ausnahmen zugunsten der Nutzer im digitalen Bereich anzustellen. Flexibler sei es etwa, die Doktrin "Fair Use" anzuwenden, wonach letztlich Gerichte über Verwerterrechte entscheiden. Dazu kommt fast von allen Seiten der Wunsch, Vergütungspauschalen transparenter zu machen. Kreative, Produzenten, Verleger und Verwertungsgesellschaften gehen dagegen davon aus, dass die Ausnahmen einen "schädlichen Effekt auf die kulturelle Produktion" haben.

Insgesamt verlaufen die Gräben bei allen Themen rund um eine mögliche Copyright-Reform meist zwischen Nutzern, Providern und Diensteanbietern auf der einen und Urhebern sowie Verwertern auf der anderen Seite. Wissenschaftler und Vertreter der elf Mitgliedsstaaten, die sich an der Umfrage beteiligt haben, unterstützen immer wieder die eine oder die andere Gruppierung.

Nutzer, Zugangsanbieter und Online-Vermittler plädieren dafür, dass Inhalte zu verlinken und im Web zu browsen erlaubt sein müsse, ohne das Rechteinhaber zustimmen. Letztere sind natürlich anderer Ansicht und wollen zumindest bei Links mitsprechen, die in andere Inhalte integriert werden.

Besonders ideenreich präsentieren sich Produzenten und Verwerter, wenn es um die stärkere Durchsetzung ihrer Rechte geht. Sie verlangen dabei, dass einstweilige Verfügungen leichter erreicht werden können, Warnhinweise durch Provider oder eine erweiterte Haftung von Zugangsanbietern sowie Betreibern von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Cloud-Diensten. Auch wollen sie Providern Identitätsprüfungen auferlegt wissen.

Die Binnenmarktdirektion der Kommission hat auf Basis der Resultate ihren eigenen Kurs zur Urheberrechtsreform intern bereits abgesteckt. Ein Entwurf für ein Weißbuch dazu, der jüngst im Internet auftauchte, liegt derzeit aber auf Eis. Vor allem die Kommissionsabteilungen, die für die digitale Agenda sowie Wissenschaft und Forschung zuständig sind, haben sich quergelegt. Mit dem Beschluss eines neuen Papiers mit eventuell weitergehenden Vorschlägen wird frühestens im Herbst gerechnet. (anw)