Niederländisches Gericht erlaubt Ringtausch mit NSA-Daten

Holländische Geheimdienste dürfen laut einem aktuellen Urteil in großem Umfang personenbezogene Informationen von der NSA beziehen und verarbeiten, die diese mit ihren Programmen zur Massenüberwachung erhoben hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 120 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Ein niederländisches Gericht hat den Ringtausch mit Geheimdiensterkenntnissen, bei dem Überwachungsschranken im eigenen Land mit Hilfe "befreundeter" Geheimdienste umgangen werden, für rechtmäßig erklärt. Die niederländischen Nachrichtendienste AIVD und MIVD dürfen laut des jetzt veröffentlichten Urteils des Amtsgerichts Den Haag im großen Stil Daten von der NSA erhalten und auswerten, auch wenn diese mit Programmen zur Massenüberwachung erhoben wurden, die in den Niederlanden illegal wären.

Durch einen solchen Transfer würden weder nationale noch internationale Verträge verletzt, begründeten die Richter ihren Beschluss. Die Zusammenarbeit sei legal, da der US-Geheimdienst in seiner Heimat selbst an die Datenschutzanforderungen internationaler Menschenrechtserklärungen gebunden sei. Zudem gehe es um undifferenzierte, große Datenmengen, nicht um Informationen zu spezifischen Einzelfällen. Für solche sei gegebenenfalls eine andere Bewertung nötig.

Geklagt hatte ein Verbund von Datenschützern, Strafverteidigern, Journalisten und die niederländische Abteilung der Internet Society. Sie argumentierten, dass durch die Verfahren zur verdachtsunabhängigen, massenhaften Datensammlung und die Weitergabe daraus stammender Informationen gegen Abkommen wie die Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen werde. Die Entscheidung des Gerichts bezeichneten die Kläger als "unverständlich"; sie wollen dagegen Berufung einlegen. (vbr)