Datenschutzbeauftragte: Scannen von E-Mails ist "Grundrechtseingriff"

Microsoft und Google durchsuchen E-Mails ihrer Kunden nach illegalen Inhalten. Für die Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff ist das ein nicht unerheblicher Eingriff in die Rechte der Nutzer.

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Von
  • dpa

Andrea Voßhoff

(Bild: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

Das automatische Durchsuchen von E-Mails nach illegalen Inhalten greift aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten in die Rechte der Nutzer ein. "Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar", erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff gegenüber dpa. Ob dieser Schritt durch Gesetze oder die Einwilligung der Nutzer abgesichert sei, "muss im Einzelfall beurteilt werden".

US-amerikanische IT-Unternehmen hatten diese Woche für Wirbel gesorgt, als deutlich wurde, dass sie E-Mails und Fotos von Nutzern nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Microsoft entwickelte dafür die Software PhotoDNA, die auch von Google, Facebook und Twitter eingesetzt wird. Die deutschen E-Mail-Dienste Web.de, GMX und Telekom erklärten, sie würden keine Kunden-E-Mails nach Kinderpornos durchsuchen. Es würden lediglich Viren und Spam herausgefiltert. (anw)