Videoüberwachung: Apple muss Schmerzensgeld zahlen

Im Apple-Store Hamburg hatte Apple den Mitarbeiterbereich mit Kameras überwacht. Das ist illegal, befand ein Gericht. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig und Apple muss zahlen.

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In seinen Stores guckt Apple nicht nur den Kunden über die Schulter – auch die Mitarbeiter werden per Video überwacht.

(Bild: dpa, Sven Hoppe)

Weil Apple seine Mitarbeiter per Videokamera überwacht hat, muss das Unternehmen nun Schmerzensgeld an einen der Betroffenen zahlen. Dies hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bereits im November 2013 entschieden – jetzt ist das Urteil (Az.: 22 Ca 9428/12) rechtskräftig.

Apple hatte in seinem Apple-Store in Hamburg den Mitarbeiterbereich mit Kameras überwacht. Ein ehemaliger Mitarbeiter, der sich im Store als "Genius" um defekte Apple-Geräte kümmerte, hatte gegen die Überwachung geklagt. Der Arbeitsplatz des Technikers befand sich im so genannten "Back of House". An der Decke dieser hinteren Räume befanden sich kugelförmige Überwachungskameras, die auch Arbeitsplätze und Pausenbereiche im Blick hatten. Das Arbeitsgericht wertete dies als "erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht". Das deutsche Datenschutzgesetz erlaube keine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen, argumentierte die Richterin laut Zeit Online.

Apple erklärte, dass in allen Stores weltweit Kameras installiert seien, um etwa Diebstähle aufzuklären. Gegen das Urteil hatte Apple Widerspruch eingelegt, diesen aber einen Tag vor der Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Apple muss dem ehemaligen Mitarbeiter ein Schmerzensgeld in Höhe von 3500 Euro zahlen. Mac & i hat bei Apple Deutschland am Freitag um ein Statement gebeten, bislang kam jedoch keine Reaktion.

Die Kameras im Hamburger Apple-Store sind zwar noch da. Doch sie sind nun nicht mehr direkt auf die Arbeitsplätze gerichtet. (dbe)