US Copyright Office: Kein Copyright für Affen-Selfies

Die US-Behörde Copyright Office, die für die Durchsetzung des Urheberrechts in den USA zuständig ist, hat klargestellt, dass auf Affenselbstportraits keine Rechte geltend gemacht werden können.

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Im Streit über Copyrights für Fotos, die Affen von sich selbst machen, wird die Wikimedia Foundation vom US Copyright Office unterstützt. In einem Entwurf für einen Bericht darüber, wie sie das US-Urheberrecht auslegt, schreibt die Behörde im Abschnitt 306: "Das Copyright Office kann keine Werke registrieren, die von der Natur, von Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Auch kann die Behörde keine Arbeit registrieren, die angeblich von einem göttlichen oder übernatürlichen Wesen geschaffen wurde."

Eines der Affen-Selbstportraits

(Bild: Wikimedia/David Slater)

Wikimedia weigert sich, einer Aufforderung des britischen Fotografen David Slater nachzukommen, Fotos eines Schopfmakaken aus ihrer Fotosammlung zu entfernen, die dieser von sich selbst gemacht hat. Slater meint, er habe das Urheberrecht an diesen Bildern, während Wikimedia dies bestreitet. Sie bezeichnet die Bilder als lizenzfrei.

Als ein Beispiel für Werke, die es nicht registrieren kann, führt das Copyright Office ausdrücklich Fotografien an, die Affen von sich selbst machen. Ebenso könnten keine Ansprüche auf Malereien von Elefanten erhoben werden und auch nicht auf ein Musikstück, für das der Heilige Geist als Urheber genannt wird.

Während eines Aufenthalts im Regenwald der indonesischen Insel Sulawesi im Jahr 2011 hatte sich ein Schopfmakake eine von Slaters Kameras geschnappt und hunderte Fotos gemacht. Einige davon machte der Makake von sich selbst.

Die Rechtslage in Slaters Heimatland Großbritannien sieht laut Telegraph anders aus. Dort könnte nach dem Copyright Designs and Patents Act 1988 ein Fotograf durchaus Rechte an einem Foto anmelden, auch wenn er selbst nicht den Auslöser gedrückt hat – beispielsweise vorausgesetzt, der Fotograf habe das Konzept verfolgt, der Affe könne ein "Selfie" knipsen. Bisher sei ein solcher Fall aber noch nie vor einem Gericht verhandelt worden. (anw)