Berlin stellt Weichen für unabhängigen Datenschutz

Auf massiven Druck aus Brüssel hat die Bundesregierung eine Novelle des Datenschutzgesetzes vorgelegt, mit der das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz unabhängig werden soll.

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Die Datenschutzkontrolle im Bereich des Bundes soll unabhängiger werden. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium auf den Weg gebracht, mit dem europarechtliche Auflagen umgesetzt werden. Das derzeit noch dem Innenministerium untergeordnete Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff soll damit zum 1. Januar 2016 in eine eigenständige oberste Bundesbehörde überführt werden. Dienstsitz soll Bonn bleiben.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff (CDU)

(Bild: BfDI)

Mit dieser zweiten Reform des Bundesdatenschutzgesetzes will die Bundesregierung auf ihre Rechtsaufsicht über die Behörde verzichten. Parallel soll die Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums aufgehoben werden und die Behörde nicht mehr organisatorisch an das Ressort angebunden sein. Der Gesetzentwurf muss im Herbst noch Bundestag und Bundesrat passieren, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Die neue unabhängige Behörde "wird künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen", heißt es in Berlin. Die Bundesbeauftragte solle über eigene Mittel aus dem Bundeshaushalt verfügen können und Dienstvorgesetzte ihrer Mitarbeiter sein. Sachmittel und Personal sollen nicht mehr vom Innenressort bezogen werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission bereits 2010 für schuldig befunden, mit der auch in den Bundesländern vielfach üblich gewesenen Praxis der "staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Die Richter betonten, dass die Datenschutzrichtlinie die "völlige Unabhängigkeit" der Arbeit der Kontrollstellen vorschreibe.

Die Kommission forderte die Bundesrepublik erstmals 2011 förmlich auf, dem Luxemburger Urteil unverzüglich nachzukommen. Während die meisten Bundesländer inzwischen reagiert haben, ließ eine Änderung des Bundesrechts trotz ständiger Ermahnungen aus Brüssel besonders lange auf sich warten. Voßhoff hatte zu ihrem Amtsantritt angekündigt, in dieser Angelegenheit Druck machen zu wollen. (vbr)