Mitfahr-Dienste: Uber unter Druck

Der schöne schwarze Lack des Limousinenvermittlers bekommt Kratzer: In den USA muss sich Uber für ruppigen Wettbewerb rechtfertigen. Auch hierzulande steigt der Druck. Ein Verbot in Hamburg wurde allerdings vorerst aufgehoben – aus rein formalen Gründen.

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Der US-Fahrdienstvermittler Uber gerät wegen seines aggressiven Wettbewerbsverhaltens unter Druck. Der US-Sender CNN hatte zuletzt über Vorwürfe berichtet, dass Uber-Mitarbeiter systematisch Fahrten beim Konkurrenten Lyft bestellen und wieder stornieren. Uber versucht, das herunterzuspielen. The Verge liegen nun interne Papiere und Aussagen von Uber-Vertragspartner vor, die die Kampagne des Unternehmens gegen Lyft dokumentieren.

Erste Kratzer im Lack: Das US-Startup Uber.

(Bild: dpa)

Mit 1,2 Milliarden Risikokapital im Rücken ist Uber inzwischen eines der am höchsten bewerteten Startups. Namhafte Geldgeber wie Google, Jeff Bezos oder Goldman Sachs erwarten irgendwann eine Rendite. Uber muss also wachsen: Das Unternehmen mach sich in immer mehr Städten breit, auch in Deutschland. Dafür braucht Uber vor allem eines: Viele Fahrer.

Laut The Verge hat das Unternehmen in den USA das interne Programm namens "SLOG" aufgelegt, um Uber mehr Fahrgäste zu verschaffen Fahrer von anderen Diensten wie Lyft abzuwerben. Dafür werden sogenannte "Markenbotschafter" mit Smartphones und Kreditkarten ausgestattet, um Fahrten bei Lyft zu buchen und die Fahrer anzuwerben. Die Anwerbeversuche werden koordiniert, den "Botschaftern" winken üppige Provisionen. Im Zuge des Programms soll es zu tausenden stornierten Aufträgen bei der Uber-Konkurrenz gekommen sein.

Von The Verge zu SLOG befragt, macht Uber das Programm öffentlich und räumt ein, dass Markenbotschafter gezielt bei der Konkurrenz buchen. "Wir können Fahrer nicht erfolgreich anwerben, wenn wir nicht mit ihnen sprechen", erklärt das Unternehmen. "Also fahren wir mit ihnen." Uber werde aber "niemals absichtlich Aufträge stornieren".

Vorwürfe, Uber versuche die Konkurrenz zu sabotieren, weist das Unternehmen zurück: "Die Vorwürfe von Lyft entbehren jeder Grundlage und sind einfach unwahr." Ein Vertragspartner von Uber behauptet allerdings gegenüber The Verge, dass das so nicht stimmt: "Nicht nur weiß Uber darüber Bescheid, sie ermutigen diese Aktionen tagtäglich und belügen ihre Kunden, die Medien und ihre Investoren."

Weil das schöne saubere Startup-Image langsam tiefe Kratzer bekommt, hat Uber sich professionelle Hilfe geholt: In den USA soll der PR-Experte David Plouffe dabei helfen, Ubers Interessen in der Politik zu vertreten. Plouffe war für Barack Obamas erfolgreichen ersten Präsidentschaftswahlkampf verantwortlich und später Berater im Weißen Haus. Der Polit-Profi soll Uber vor allem dabei helfen, die regulatorische Hürden einzureißen.

Auch in Deutschland will Uber rechtliche Hindernisse aus dem Weg räumen und gerät dabei zunehmend unter Druck. In Hamburg und Berlin laufen Verbotsverfahren, bis zur rechtlichen Klärung macht das Unternehmen weiter und rekrutiert für die Expansion auch hierzulande fleißig neue Fahrer. Dabei räumte Deutschlandchef Fabien Nestmann am Dienstag erstmals ein, dass das besser laufen könnte.

In Deutschland ist vor allem der Dienst UberPOP umstritten, der Fahrgäste an Privatfahrer vermittelt. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen die neue Gelegenheitskonkurrenz, die keine Konzession und keinen Personenbeförderungsschein vorweisen muss. Aber auch bei der Vermittlung von Limousinen mit Chauffeuren (UberBLACK) macht sich das US-Unternehmen nicht nur Freunde.

In Hamburg immerhin darf UberPOP vorläufig weitermachen: Eine Untersagungsverfügung der Wirtschaftsbehörde gegen Uber sei nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg mit, allerdings aus rein formalen Gründen. Rechtsgrundlage für die Untersagung seien Vorschriften der Gewerbeordnung, die in Hamburg von den Bezirksämtern überwacht werde. Die angefochtene Verfügung habe aber die Wirtschaftsbehörde als Aufsichtsbehörde für das Verkehrsgewerbe erlassen. Dafür sei sie nicht zuständig. Ob die Untersagungsverfügung inhaltlich richtig sei, habe das Verwaltungsgericht damit aber nicht entschieden. (vbr)