EU-Datenschützer sammeln Daten zum "Recht auf Vergessen"

Die EU-Datenschutzbeauftragten haben sich auf einen "Werkzeugkasten" geeinigt, der nach dem EuGH-Urteil gegen Google einen koordinierten Umgang mit Beschwerden gegen Suchmaschinen erleichtern soll.

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Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat sich auf einen gemeinsamen Ansatz im Umgang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof zum "Recht auf Vergessen" verständigt. Ein "Netzwerk spezieller Kontaktpersonen" der Aufsichtsbehörden soll übergreifende Kriterien für den Umgang mit diesbezüglichen Eingaben von Bürgern und Firmen entwickeln, teilte die Gruppe am Donnerstag mit.

Nach dem Urteil des EuGH zu einem "Recht auf Vergessen" gingen bei Google bereits Tausende Anträge ein.

(Bild: dpa)

Im Sommer seien immer wieder Beschwerden eingegangen, dass Suchmaschinen sich weigerten, unerwünschte Links aus ihren Ergebnislisten herauszunehmen. Das geplante Netzwerk solle diese Beanstandungen nun sammeln, auswerten und über eine Datenbank einen internen Nachweis über ergangene Entscheidungen zu den Eingaben liefern, heißt es bei der Gruppe. Die Datenschützer wollen darüber hinaus das Verhalten von Suchmaschinen in Bezug auf die Umsetzung des Urteils aus Luxemburg analysieren.

Die EuGH-Richter hatten entschieden, dass Google im Einzelfall verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nicht mehr anzuzeigen. Den Internetkonzern erreichten daraufhin binnen vier Monaten rund 120.000 Löschanträge. Inwieweit diesen nachzukommen ist, versucht Google grundsätzlich beziehungsweise in einzelnen Bedarfsfällen mit Hilfe eines eigenen Expertenbeirats zu klären.

Die hohe Zahl der Löschbegehren und die zunehmende Inanspruchnahme auch der Aufsichtsbehörden zeigt nach Ansicht der Artikel-29-Gruppe, dass das Urteil einen "ganz eigenen Bedarf an Datenschutz" Betroffener angesprochen habe. Man stehe nun in einem fortlaufenden Konsultationsprozess mit verschiedenen Interessensvertretern, um den Verlangen nachzukommen. So habe ein erstes Treffen mit Betreibern von Suchmaschinen im Juli stattgefunden. Mit Abgesandten von Medienunternehmen habe man über mögliche Auswirkungen auch auf die Presse- und Informationsfreiheit am Rand der eigenen Versammlung in dieser Woche gesprochen. (vbr)