NSA-Ausschuss bricht Vernehmung von BND-Zeugen ab

Ein BND-Techniker war gerade dabei, im Bundestag über die mögliche Weitergabe umfangreicher Datensätze an die NSA auszusagen. Da stellten die Abgeordneten fest, dass ihnen die Regierung wichtige Akten nicht an die Hand gegeben hatte.

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BND
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Normalerweise ziehen sich Zeugenbefragungen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags bis tief in die Nacht hinein. Die öffentliche Sitzung am Donnerstag, an dem erstmals zwei Mitarbeiter der "operativen Ebene" des Bundesnachrichtendiensts (BND) den Abgeordneten Rede und Antwort stehen sollten, war dagegen nach zwei Stunden beendet. Als Grund nannte der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU), dass die Bundesregierung die zur Umsetzung des Beweisbeschlusses benötigten Akten den Parlamentariern "nicht vollumfänglich" zur Verfügung gestellt habe.

BND-Zeugen dürfen sich besser vorbereiten als Bundestagsabgeordnete.

(Bild: dpa, Soeren Stache)

Begonnen hatte der Sitzungsteil mit einer Erklärung eines nur unter T. B. firmierenden BND-Technikers, der von 2002 bis 2007 am Horchposten in Bad Aibling beschäftigt und dort auch für die Zusammenarbeit mit der NSA zuständig war. Nach den ersten Fragen Sensburgs beklagte die Obfrau der Linken, Martina Renner, dass die Ausschussmitglieder Unterlagen noch nicht vollständig erhalten hätten. Der Zeuge bestätigte, dass er sich mit den von den Parlamentariern vermissten Dokumenten auf seine Vernehmung vorbereitet habe und diese ungeschwärzt gewesen seien. Die Linke monierte daraufhin einen "Nachteil" für die Abgeordneten. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte eine Klärung hinter verschlossenen Türen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Im Anschluss meinte Sensburg, dass die Bundesregierung dem Ausschuss am Mittwoch zwar noch rund 500 Seiten zum fraglichen Bereich geliefert habe. Die verbliebene Zeitspanne habe aber nicht ausgereicht, um die Akten zu studieren. Daher sei man übereingekommen, dass es keinen Sinn ergebe, die Befragung fortzuführen. Das soll nun am 6. November geschehen. Um die verlorene Zeit wieder aufzuholen, werde es zudem am 28. November eine Sondersitzung des Ausschusses geben.

T.B. hatte zuvor betont, dass "zu meiner Dienstzeit kein Datum [eine Information, Anmerkung der Redaktion] eines Deutschen an einen anderen Nachrichtendienst geflossen ist". Damals seien "im Endeffekt" nur über "Meldungen", die weitergegeben worden seien, Statistiken erstellt worden. Dabei habe es sich um so wenige gehandelt, dass sie per Hand durchgezählt werden konnten.

Eine Meldung charakterisierte der Informatiker als Endprodukt der Aufklärer. Am Anfang des Prozesses stünden "Rohdaten", die er als "im Rahmen eines Kommunikationsprozesses aufbereitete" Informationen definierte. Diese seien vergleichbar mit einem Signal, das von einem Satelliten bezogen und für die Verarbeitung in einem Fernsehgerät empfänglich gemacht werde. Etwa aus der Satellitenerfassung stammende Rohdaten könnten im Anschluss so aufbereitet werden, "dass ich daraus Inhalts- oder Metadaten herausziehen kann".

Zu den 500 Millionen Datensätzen, die der BND allein im Dezember 2012 an die NSA weitergeleitet haben soll, wollte sich der Zeuge nicht äußern: "Das war fünf Jahre nach meiner Zeit." Er könne daher die kolportierte Größe nicht einmal einordnen. Zur Funktion des Analysewerkzeugs XKeyscore, das die NSA dem BND überlassen hat, fiel T. B. ebenfalls nicht viel ein. Das System sei erstmalig 2007 aufgetaucht, habe da aber "bei Weitem noch nicht die Fähigkeiten wie 2013" gehabt. Die Unterschiede malte der Techniker mit einem Vergleich zwischen Windows XP und Windows 7 aus.

In Schweigen hüllte sich der Zeuge auch rund um Verfahren, die der BND zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses deutscher Bürger gemäß dem G10-Gesetz einsetzt. Über Filter und Selektoren, zu denen ein früherer Bad Aiblinger Dienststellenleiter zumindest rudimentär öffentlich Auskunft gegeben hatte, wollte er nur geheim sprechen. Solche technischen Details gehörten "zum Methodenschutz". Einschlägige Systeme würden einer "Funktionsüberprüfung" unterzogen. Dabei arbeite der BND entweder mit Testdaten oder mit realen Informationen, wenn die damit verknüpften Grundrechtseingriffe "juristisch abgestimmt" worden seien.

In Bad Aibling sei in den Jahren seiner dortigen Tätigkeit eine "gemeinsame Dienststelle" mit der NSA aufgebaut worden, berichtete der BND-Vertreter. Dazu sei "ein gewisses diplomatisches Geschick nötig" gewesen, um im Einklang mit deutschem Recht zusammenzuarbeiten. Um dies sicherzustellen, sei regelmäßig mit den zuständigen Juristen rückgesprochen worden. (mho)