Studie: Scoring "oft unverständlich", "Aussagekraft fragwürdig"

In einer Studie, die im Justizministerium unter Verschluss liegt, empfehlen Experten einige Nachbesserungen bei den Vorgaben für Scoring-Anbieter wie die Schufa.

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Schufa

(Bild: dpa)

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die GP-Forschungsgruppe drängen darauf, die gesetzlichen Bestimmungen zur automatisierten Prüfung der Kreditwürdigkeit zu reformieren. Die Rechtsanpassung vor fünf Jahren sei zwar nicht wirkungslos geblieben, es bestünden aber weiterhin "Beeinträchtigungen der Verbraucherrechte", heißt es in einer heise online vorliegenden Studie zu "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009", die im Auftrag der auch für Verbraucherschutz zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt wurde.

Die Autoren der Studie kritisieren, dass die mit der Gesetzesnovelle 2009 eingeführte kostenlose Selbstauskunft "noch weitgehend unbekannt" sei. Zudem gäben einschlägige Firmen wie die Schufa, Arvato Infoscore, Boniversum oder Bürgel Informationen heraus, die "oft unverständlich und nicht nachvollziehbar" seien. Die bestehenden Regelungen seien unzureichend bei neuen Scoring-Verfahren, die auf im Internet verfügbare Daten zurückgreifen. Dabei sei der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht gewährleistet.

Generell rügen die Experten, dass die statistischen Berechnungen der Kreditwürdigkeit auf Schätzungen bestünden, "deren individuelle Aussagegehalt oft fragwürdig ist". Die zulässigen Datenarten und Quellen müssten stärker eingegrenzt werden. Die Transparenz könne durch "eine inhaltlich präzisierte Auskunftspflicht der Unternehmen verbessert werden". Die Kontrolle der Scoring-Verfahren sei derzeit "nur unzureichend" möglich. Die Verfasser raten zu einer Qualitätsprüfung "im Rahmen einer Zulassung".

Die Sachverständigen empfehlen dem Gesetzgeber, die Anforderungen zu erhöhen, unter denen personenbezogene Profile erstellt werden. Gemessen am Zweck einzelner Scoring-Verfahren und an den berechtigten Interessen der verantwortlichen Stelle sei zu entscheiden, ob Pseudonyme eingesetzt werden könnten und ob dem Betroffenen ein Widerspruchsrecht zustehen müsse. Bestimmte Formen wie das Geo-Scoring, in das Adressdaten der Gerasterten einfließen, müssten verboten werden, da offensichtlich die Persönlichkeitsrechte überwögen.

Für die Untersuchung setzten die Forscher neben einer Literaturrecherche auf zwei Online-Befragungen von rund 2000 repräsentativ ausgewählten Personen. Die Studie hatte das Verbraucherministerium in der vergangenen Legislaturperiode bestellt. Inzwischen ist das Justizressort für den Verbraucherschutz zuständig, das die Untersuchung bisher unter Verschluss hält. Hausherr Heiko Maas (SPD) ließ zwar bereits durchblicken, die Empfehlungen berücksichtigen zu wollen. Offenbar findet er dabei aber keine gemeinsame Linie mit dem Bundesinnenministerium, das im Prinzip für den Datenschutz zuständig ist. (vbr)