Facebook bekämpft erstmals Durchsuchungsbefehle

New Yorker Ermittler haben wegen möglichen Sozialbetrugs praktisch alle Daten aus 381 Facebook-Konten angefordert. Die Betroffenen sollen es nie erfahren. Ob sich Facebook wehren darf, ist offen.

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Das Gerichtsgebäude in New York City

Die Berufungsinstanz muss Facebooks Eingabe erst einmal annehmen. Das Erstgericht hielt sie für unzulässig.

(Bild: Beyond My Ken CC BY-SA 4.0 intl.)

Lesezeit: 3 Min.
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Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat erstaunlich weit gefasste Durchsuchungsbefehle gegen Facebook erwirkt. Das Unternehmen soll praktisch alle Daten aus 381 Facebook-Konten herausgeben. Außerdem dürfen die Betroffenen nie darüber informiert werden. Im Visier der Behörden stehen keine Terroristen, sondern mögliche Sozialbetrüger und deren soziales Umfeld. Facebook wehrt sich. "Das ist das erste Mal, dass Facebook vor Gericht geht, um ein Auskunftsbegehren der Exekutive überprüfen zu lassen", sagte der Rechtsjournalist Chris Dolmetsch im Bloomberg Radio (MP3).

"... nur Beispiele vom Beginn der langen Liste" an Daten, welche die Exekutive haben möchte, nennt Facebook in seiner Eröffnungsschrift.

(Bild: Facsimile Gerichtsdokument)

Die New Yorker Ermittler verdächtigen bestimmte Bürger des Bundesstaats des Sozialbetrugs: Sie beziehen Sozialleistungen wegen einer Behinderung, pflegen aber vielleicht einen damit inkompatiblen Lebenswandel. Facebook soll nun die Beweise liefern – darüber hinaus aber umfangreiche Informationen zweifelhafter Beweiskraft: Erfasst sind unter anderem "jegliche Konten- und Teilnehmerinformationen sowie Kontaktdaten", alle historischen Login-Informationen, alle Postings die der Teilnehmer gemacht hat oder die von Dritten auf seinen Seiten gemacht wurden, alle Notizen, die Liste aller (ehemaligen) Facebook-Freunde, alle Kalenderinhalte, alle Bilder und Videos, die komplette Teilnehmerliste aller Gruppen denen das Zielkonto beigetreten ist, alle privaten Nachrichten und alle Chatinhalte.

Eine zeitliche Beschränkung auf die Zeit nach Eintritt der angeführten Behinderung fehlt. Und offenbar interessieren sich die Ermittler im selben Vollumfang nicht nur für die Verdächtigen, sondern auch für die Facebook-Konten des jeweiligen sozialen Umfelds. So kamen im Sommer 2013 insgesamt 381 Durchsuchungsbefehle für Facebook-Nutzer aus verschiedenen Teilen der USA zusammen. Laut Facebook sind Schüler ebenso betroffen wie Soldaten und Großeltern.

Facebooks Gegenwehr war vor dem Erstgericht erfolglos. Es befand unter anderem, dass Facebook mangels Parteienstellung gar nicht dazu berechtigt sei, sich zu wehren. Und eine Berufung gegen die Entscheidung sei ebensowenig zulässig.

Nur 79 der Durchsuchungsbefehle wurden bisher vom Gericht offengelegt, der Rest bleibt geheim. Damit bleiben die Betroffenen aber ahnungslos und können sich nicht selbst wehren. Und auch für diese Geheimhaltung gibt es keine zeitliche Beschränkung: Selbst nach Einstellung der Ermittlungen soll Facebook schweigen.

Das Unternehmen musste die Daten vergangenes Jahr schließlich herausgeben. In der Folge wurden 62 Personen angeklagt. Facebook will es dabei aber nicht bewenden lassen. Es wandte sich an das Berufungsgericht (New York Supreme Court Index No. 30207-13), wobei auch diese Eingabe zunächst geheim war. Vergangene Woche wurde verhandelt, eine Entscheidung soll kommendes Jahr fallen.

Dabei muss die Berufungsabteilung des New York State Supreme Court zunächst eruieren, ob gegen die Entscheidung des Erstgerichts überhaupt Rechtsmittel zulässig sind. Falls ja, geht es um die Frage, ob Facebook diese Rechtsmittel ergreifen darf. Wird auch das bejaht, stellen sich die beiden inhaltlichen Fragen: Waren die Durchsuchungsbefehle zu umfangreich? Und sind die unbefristeten Schweigebefehle zulässig?

Die verfahrenseröffnende Eingabe Facebooks beim Berufungsgericht (PDF) (ds)