Pkw-Maut soll ohne Vorratsdatenspeicherung auskommen

Das Bundesverkehrsministerium hat seinen Entwurf für das "Infrastrukturabgabengesetz" entschärft: Zum Bearbeiten von Erstattungsanträgen sollen erfasste Daten nicht mehr 13 Monate aufbewahrt werden.

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Pkw-Maut soll ohne Vorratsdatenspeicherung auskommen

Auch auf deutschen Autobahnen soll künftig eine Maut erhoben werden.

(Bild: Rolf van Melis, CC BY-SA 2.0 DE)

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte seinem Versprechen, bei der umstrittenen Pkw-Maut Datenschutz auf höchstem Niveau zu gewähren und das Anlegen von Bewegungsprofilen zu verhindern, nun doch besser nachkommen. Im jüngsten Referentenentwurf für das Gesetz für eine "Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen" fehlt die besonders umkämpfte Klausel, die eine Vorratsdatenspeicherung sensibler Verkehrsdaten für 13 Monate erlaubt hätte.

Pkw-Maut

Erst verlangte die CSU im Wahlkampf eine "Pkw-Maut für Ausländer", dann sollte es eine Infrastrukturabgabe für alle Straßen werden. Verkehrsminister Dobrindt legte schließlich einen Gesetzentwurf vor, der eine Maut für Inländer auf Autobahnen und Bundesstraßen, für Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen vorsieht. Kontrolliert werden soll das ganze über eine elektronische Kennzeichenerfassung - dies ist aber nur einer der Punkte, die Kritiker an den Plänen bemängeln.

Bilder und Daten, die im Rahmen einer Kontrolle zum Zahlen der Abgabenpflicht erhoben und gespeichert werden, sind dem Papier nach "unverzüglich" zu löschen, sobald feststeht, dass der Fahrzeughalter den Mautbeitrag gezahlt hat. Es erfolge also nur noch der – in der Regel automatische – Abgleich des erfassten Kennzeichens mit den Daten aus dem Abgabenregister, erläutert der IT-Anwalt Matthias Bergt. Ein Löschen der Daten dürfe nur dann herausgezögert werden, wenn eine manuelle Auswertung etwa gemachter Fotos nötig sei.

Bergt hatte in einer Analyse des ersten Vorstoßes aus dem Verkehrsressort herausgearbeitet, dass "alle Bewegungsdaten mit allen Fotos aller Nutzer von Jahres-Vignetten bis zu 13 Monate auf Vorrat gespeichert" werden könnten. Ursache sei der Anspruch, sich den Mautbeitrag erstatten zu lassen, wenn man mit dem eigenen Auto ein ganzes Jahr lang nicht auf Bundesfernstraßen unterwegs gewesen sei. Die entsprechende Passage zum Datenvorhalten während eines laufenden Erstattungsverfahrens taucht auch im überarbeiteten Entwurf nicht mehr auf. Bilder von Pkws sollen zudem so aufgenommen werden, dass Insassen nicht zu erkennen sind.

Das Ministerium geht generell davon aus, dass mehr als 99 Prozent aller Pkw-Besitzer auch Bundesfernstraßen benutzen. Andererseits bedeutet dies aber, dass mehrere Hunderttausend Deutsche die Maut zurückfordern könnten. Dem Spiegel zufolge will Dobrindt das Erstattungsverfahren daher jetzt wohl bürokratischer gestalten. Denkbar sei, dass Pkw-Besitzer per Fahrtenbuch oder Kilometerstand nachweisen müssten, dass sie keine Bundesfernstraßen benutzt haben.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten sich jüngst nicht nur gegen die 13-monatige Datenaufbewahrung, sondern gegen das geplante automatisierte Erfassen und Speichern von Autokennzeichen generell ausgesprochen. Es gebe "mildere und gleichermaßen effektive Mittel zur Kontrolle der Entrichtung der Maut“, betonten die Experten. Auch die Einbeziehung privater Firmen sowie die Einrichtung eines zentralen Registers geht ihnen zu weit.

Bergt zufolge gibt es nach wie vor Probleme beim Datenschutz und der -sicherheit. So wäre es etwa sinnvoll, nur mit Hash-Werten der Nummernschilder zu arbeiten, statt automatisch alle Klardaten abzufragen. Es fehle auch Vorgabe für die privaten Betreiber, die nicht automatisch erkannten Kennzeichen unverzüglich manuell auszuwerten. Ferner bleibe das Grundproblem bestehen, dass die bereits mit der Lkw-Maut errichtete "Überwachungsinfrastruktur" ausgeweitet werden solle. Dies wecke Begehrlichkeiten vor allem bei Strafverfolgern.

Schwere Bedenken gegen das Vorhaben kommen auch erneut aus Brüssel: Die neue EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hält die bereits mehrfach geänderten Pläne nach wie vor für unvereinbar mit dem EU-Recht. Der Text laufe "auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinaus", zitiert die Bild-Zeitung aus einem Schreiben der Slowenin. So begünstige das Anrechnen der Pkw-Maut auf die Kfz-Steuer deutsche Autofahrer, weil nur sie dadurch entlastet würden. Parallel seien die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer unverhältnismäßig teuer. Damit ist fraglich, ob der Entwurf wie geplant am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden kann. (mho)