EU-Kommission plant Fluggastdaten fünf Jahre zu speichern

Die EU-Kommission nimmt einen erneuten Anlauf für eine Richtlinie, nach der Daten von Flugpassagieren anlasslos für fünf Jahre gespeichert werden sollen.

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EU-Kommission plant Fluggastdaten fünf Jahre zu speichern

(Bild: EU-Kommission)

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Als Mittel im Kampf gegen den Terrorismus will die EU-Kommission Daten von allen Flugpassagieren (PNR), die in die EU hinein und aus ihr heraus reisen, für fünf Jahre speichern. Das geht laut einem Bericht des britischen Guardian aus einem Plan der Kommission hervor, der am morgigen Donnerstag in Riga unter den EU-Innenministern diskutiert werden soll.

Von jedem Flugpassagier sollen demnach anlasslos bis zu 42 Informationen wie Namen, Geschlecht, Bankverbindung, Telefonnummer, Heimatadresse, Reiseveranstalter und besondere Speisewünsche aufgezeichnet werden. Diese sollen in einer zentralen Datenbank für die Polizei und andere Sicherheitsbehörden vorgehalten werden.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hatte vor knapp zwei Jahren den ursprünglichen Richtlinienentwurf der EU-Kommission für ein europäisches PNR-System abgelehnt. Auch jener sah eine Speicherdauer von fünf Jahren vor. Der aktuelle Entwurf sei in Paris am Tag der Solidaritätsdemonstration gegen die islamistischen Anschläge zwischen den EU-Innenministern abgesprochen worden. Er enthalte als Kompromissvorschlag an die Kritiker bisheriger Pläne unter anderem strengere Datenschutzvorkehrungen als der ursprüngliche Richtlinienentwurf, heißt es in dem Guardian-Bericht.

Der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht, Vizevorsitzender des Innenausschusses des EU-Parlaments, meint, wenn die Daten aller Flugreisenden anlasslos gespeichert würden, gerieten diese unter Generalverdacht. "Die Europäische Kommission hat die Kosten für die EU-Fluggastdatensammlung auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Dieses Geld fehlt dann bei Personal und Ausstattung von Polizei und Sicherheitsbehörden sowie bei Präventionsprogrammen." Die Kommission stelle sich mit ihren Plänen gegen die Ansicht des EU-Parlaments und den Europäischen Gerichtshof. Dieser habe im April 2014 geurteilt, dass Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht unverhältnismäßig sei. (anw)