Bundesdatenschützerin ändert ihre Meinung zur Vorratsdatenspeicherung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung hat bei Andrea Voßhoff zu einem Meinungswandel geführt. Sie befürwortet sie nun nicht mehr.

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Bundesdatenschützerin ändert ihre Meinung zur Vorratsdatenspeicherung

Andrea Voßhoff

(Bild: Oliver Berg / dpa)

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Vorratsdatenspeicherung

Als Bundestagsabgeordente der CDU hatte Andrea Voßhoff die Vorratsdatenspeicherung von TK-Verbindungsdaten befürwortet. Inzwischen hat sie offenbar ihre Meinung geändert. "Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen", sagte Voßhoff im Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. "Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten."

Voßhoff bezieht sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung vom April vorigen Jahres. Das Gericht hatte die bis dahin bestehene Richtlinie verworfen, da sie gegen EU-Recht verstoße. Nach den islamistischen Anschlägen im Januar in Paris hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an die Spitze der Politiker aus der Großen Koalition gesetzt, die gefordert haben, elektronische Nutzerspuren zu protokollieren. Die EU-Kommission plant aber derzeit keinen neuen Anlauf für eine solche Richtlinie. (anw)