Grünes Licht für Bundesdatenschutzbehörde

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf für eine unabhängige Datenschutzkontrolle auf Bundesebene gebilligt. Das nach EU-Vorgaben auf den Weg gebrachte Gesetz kann nächstes Jahr in Kraft treten.

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Andrea Voßhoff

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff soll künftig einer unabhängigen Behörde vorstehen.

(Bild: dpa)

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Der Gesetzentwurf für eine unabhängige Bundesdatenschutzbehörde hat nach dem Bundestag jetzt auch den Bundesrat passiert. Die Länderfürsten haben die Initiative am Freitag ohne weitere Aussprache gebilligt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen kommendes Jahr wird die Bundesregierung auf ihre Rechtsaufsicht über die geplante neue eigenständige oberste Bundesbehörde verzichten. Parallel soll die Dienstaufsicht des Innenministeriums aufgehoben und die Behörde nicht mehr organisatorisch an das Ressort angebunden werden.

Die Reform erfolgt auf massiven Druck aus Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission bereits 2010 für schuldig befunden, mit der Praxis der "staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Die Richter betonten, dass die Datenschutzrichtlinie die "völlige Unabhängigkeit" der Arbeit der Kontrollstellen vorschreibe.

Experten zufolge geht der Bund diesen Weg nach wie vor nicht weit genug. Der schleswig-holsteinische Pirat Patrick Breyer hat sich jüngst bei der EU-Kommission beschwert, dass die Durchsetzungsbefugnisse auch der neuen Institution unzureichend ausgestaltet seien. So würden den Kontrolleuren etwa nicht die Anordnungs- und Untersagungsbefugnisse gegenüber Post- und Telekommunikationsanbietern eingeräumt, die den Aufsichtsbehörden der Länder gegenüber der Privatwirtschaft schon seit Langem zur Verfügung stünden.

Aufgenommen hatte der Bundestag im Dezember die Korrektur, wonach die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff nicht mehr allein "im Einvernehmen" mit der Bundesregierung als Zeugin aussagen darf, wenn deren "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berührt sein könnte. Die CDU-Politikerin muss sich künftig nur noch ins "Benehmen" mit Berlin setzen, also Rücksprache halten. Im Anschluss soll sie in eigener Verantwortung über eine Aussage entscheiden können. (vbr)