Über 1 Jahr Haft für Megaupload-Programmierer

Der estnische Programmierer Andrus N. ist einen Handel mit der US-Staatsanwaltschaft eingegangen. Flott folgte das Urteil: 1 Jahr und 1 Tag Haft wegen Verschwörung zu Copyright-Verletzung.

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Kim Dotcom auf Mega-Videowall

Das Geständnis des Angeklagten N. bescherte der US-Staatsanwaltschaft auch belastende Aussagen über Kim Dotcom, den Chef und Gründer von Megauplaoad.

(Bild: dpa, Max Gilbert)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Este Andrus N. wurde am Freitag in den USA wegen Verschwörung zu strafrechtlich relevanter Copyright-Verletzung zu einem Jahr und einem Tag Haft verurteilt. Das hat das US-Justizministerium bekanntgegeben. N. ist Programmierer und war Mitarbeiter von Megaupload. Der 36jährige ist mit der US-Staatsanwaltschaft einen Handel eingegangen, woraufhin die Staatsanwaltschaft die nun von einem Bundesbezirksrichter in Virginia verhängte Strafe empfahl.

N. war 2012 in den Niederlanden festgenommen worden. Vor Kurzem verzichtete er auf eine Verhandlung über seine Auslieferung in die USA. Am Montag war N. in Virginia formell verhaftet worden, bereits am Freitag folgte die Gerichtsverhandlung. Dabei bekannte sich der Angeklagte schuldig. Auch das Urteil wurde sogleich verkündet.

Das Siegelbild des Gerichtsbezirks, in dem N. ein schneller Prozess gemacht wurde.

(Bild: gemeinfrei)

"Dieses Urteil ist ein signifikanter Schritt Vorwärts im größten strafrechtlichen Copyright-Prozess der US-Geschichte" freute sich Leslie R. Caldwell, [Update]Abteilungsleiterin im US-Justizministerium[/Update], "Wir wollen, dass alle Verantwortlichen für ihre illegale Bereicherung durch das Stehlen kreativer Werke von US-Künstlern und -Urhebern zur Rechenschaft gezogen werden."

Laut der offiziellen Mitteilung hat N. schriftlich gestanden, dass die "Mega Verschwörung" den Rechteinhabern einen Schaden von über 400 Millionen US-Dollar zugefügt habe. Die Gruppe selbst habe mindestens 175 Millionen Dollar eingenommen. N. gab an, von 2007 bis zu seiner Verhaftung 2012 als Programmierer für die "Mega Verschwörung" gearbeitet zu haben.

Dabei habe er gewusst, dass auf den Servern copyright-geschützte Inhalte gespeichert wurden. Trotzdem habe er seine Arbeit fortgesetzt. Und er gab zu, auch selbst rechtlich geschützte Dateien heruntergeladen zu haben.

In der elektronischen Gerichtsakte ist der letzte Eintrag ein Dokument vom Dienstag. Es wird allerdings unter Verschluss gehalten.

Anfang 2012 wurden N., sein Chef Kim Dotcom und fünf weitere Männer sowie zwei Unternehmen in den USA angeklagt. Insgesamt gibt es 13 Anklagepunkte. Dotcom besitzt die deutsche und die finnische Staatsangehörigkeit. Dotcom und drei weitere Angeklagte befinden sich in Neuseeland. Über ihre Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika wird im Juni vor einem Gericht in Auckland, der einzigen Millionenstadt der Monarchie, verhandelt. Zwei weitere Angeklagte sind unbekannten Aufenthalts.

2012 haben die US-Behörden auch die Server beschlagnahmt und offline genommen. In der Cloud waren aber nicht nur unlizenziert Werke Dritter gespeichert. Megaupload hatte auch legitime Nutzer, die ihre Daten auf den Servern abgelegt hatten. Trotz zahlreicher Eingaben vor Gericht haben sie bis heute keinen Zugang zu ihren Dateien erhalten.

Herr Dotcom auf seinem Anwesen in Neuseeland.

(Bild: dpa, Max Gilbert)

Die Washington Post berichtet, dass N. in dem Schnellverfahren Dotcom belastet hat. Der Mehrheitseigentümer von Megaupload habe sich beim Betrieb der Dienste nicht um Copyright gekümmert. Außerdem glaubt N., dass Dotcom persönliche Ausgaben mit Firmengeld bestritten hat. Zudem habe er eine Zusage über die Zuteilung von Aktien an N. nicht eingehalten.

Der nunmehr Verurteilte gab an, für Megaupload Videocodecs entwickelt zu haben, um effizientes Streaming zu ermöglichen. 2009 habe er die Einführung eines automatischen Filters angeregt, um copyright-geschützte Dateien auf Megavideo.com finden und einer manuellen Überprüfung zuführen zu können. Sein unmittelbarer Vorgesetzter habe diese Idee nicht aufgegriffen.

[Update] Der Text wurde sprachlich leicht geändert. Von der Staatsanwaltschaft verwendete Bezeichnungen wie "Mega Verschwörung" und "Mega Sites" beziehen sich nicht auf das erst 2013 in Betrieb genommene Service Mega. Dahinter steht die Firma Mega Limited, die zum größten Teil der Gattin Kim Dotcoms gehört. (ds)