WLAN-Gesetz: Private sollen Hotspots nur mit Bekannten teilen dürfen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem es mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen will. Das ist nicht gelungen, meint die Internetwirtschaft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 233 Kommentare lesen
WLAN

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Donnerstag seinen Gesetzentwurf ins Netz gestellt, der für Betreiber öffentlicher WLANs für mehr Klarheit in der Haftungsfreiheit sorgen soll. Die schon im schwarz-roten Koalitionsvertrag gewünschten Haftungsprivilegien sollen jedoch an umfangreiche Bedingungen geknüpft werden.

Um für eventuelle Verstöße nicht haftbar gemacht werden zu können, sollen geschäftsmäßige WLAN-Betreiber oder öffentliche Einrichtungen dem Entwurf zufolge "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um etwa einen Urheberrechtsverstoß zu verhindern. Dazu zählt das Ministerium insbesondere "anerkannte Verschlüsselungsverfahren" gegen einen unberechtigten WLAN-Zugang. Vom Nutzer müssen die Anbieter eine Erklärung einholen, dass er "keine Rechtsverletzungen" begeht.

"Sonstige" Hotspot-Betreiber – also Privatpersonen oder Initiativen wie Freifunk – sollen nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie die Nutzer ihrer Netze namentlich kennen. Dieser geplante Absatz 5 in Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG), der eine anonyme WLAN-Nutzung nicht von der Störerhaftung ausnimmt, stand in einem ersten Referentenentwurf vom Februar noch in Klammern. Jetzt steht fest, dass die Bundesregierung an dieser weitgehenden Einschränkung festhalten will. Die Klausel beißt sich aber mit Paragraph 13 TMG: Danach haben Diensteanbieter die Inanspruchnahme von Telemedien und ihre Bezahlung "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist".

Mit der neuen Initiative will das Wirtschaftsressort auch eine weitere Zusage aus der Koalitionsvereinbarung aufgreifen und die Haftung von Sharehostern verschärfen. Paragraph 10 TMG soll dazu so geändert werden, dass die generelle Haftungsfreistellung für "besonders gefahrgeneigte Dienste" aufgehoben wird. Darunter fasst der Entwurf etwa Anbieter, bei denen "weit überwiegend" Inhalte rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden. Nicht mehr privilegiert sein sollen auch Filehoster oder Cloud-Dienste, die "durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung" fördern oder keine Möglichkeit bieten, illegale Inhalte "durch Berechtigte entfernen zu lassen".

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht noch "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Zwar begrüßt der Verband die Klarstellung, dass WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Doch anstatt eine einfache Bereitstellung von Funknetzen zu ermöglichen und die Rechtsunsicherheit zu beseitige, schaffe die Regierung bürokratischen Aufwand und ein neues Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber. "Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück", bilanziert eco-Vorstand Oliver Süme und kritisiert besonders die Neuregelung für Hoster. "Es ist völlig unklar, was unter dem neu eingeführten Begriff sogenannter 'gefahrengeneigter Dienste' zu verstehen ist."

Auch der Verein Digitale Gesellschaft, der einen Alternativvorschlag erstellt hatte und dafür auch die Opposition begeistern konnte, kritisiert den Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD): "Statt rechtssicherer Bedingungen für freie Funknetze" wolle Gabriel "neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN" schaffen. Privaten Betreibern würden praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie wohl auch künftig ihre Funknetze nicht für die Allgemeinheit öffneten. Zuvor hatte die Freifunk-Bewegung das erste Papier des Ressorts scharf kritisiert.

Fast zeitgleich hat das benachbarte Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an der Invalidenstraße in Berlin einen kostenlosen Hotspot mit der Kennung "OpenWLAN BMVI" und 50 MBit/s bereitgestellt. "Mit einem Klick ist man drin, für die Anmeldung der Nutzer ist keine Registrierung nötig", verkündet das Haus von Alexander Dobrindt (CSU). Auf die ins Spiel gebrachten "zumutbaren Maßnahmen", um sicher von der Störerhaftung freigestellt zu werden, verzichtet das Verkehrsressort so. "Wir sind aber trotzdem rechtlich abgesichert", erklärte ein Sprecher des Hauses gegenüber heise online. Der Service werde von einer kleinen Berliner Telekommunikationsfirma betrieben, für die andere Verpflichtungen gälten.

(vbr)