Wieder Schlappe vor Gericht: Uber bleibt in Berlin verboten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der Mitfahr-App in der Hauptstadt bestätigt. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Damit wird es für Uber in Berlin sehr eng.

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Taxifahrer in Berlin

In Berlin darf Uber nur noch Taxis vermitteln, nur brauchen die Uber nicht unbedingt.

(Bild: dpa)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Briegleb
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Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf seine Dienste UberBLACK und UberPOP in Berlin weiterhin nicht anbieten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die im September 2014 gefällte Eilentscheidung der Vorinstanz bestätigt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin mit (Az. VG 11 L 353.14 Berlin, Beschluss vom 10. April 2015).

Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Das von der zuständigen Berliner Behörde verhängte Verbot sei rechtens, da das US-Unternehmen über seine in Amsterdam ansässige Tochterfirma eine gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr betreibe, hieß es in der Begründung des OVG am Donnerstag. Uber sei nicht nur ein Vermittler und verstoße gegen zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts. Ein Verbot sei somit auch im öffentlichen Interesse.

Für Uber wird es damit in der Hauptstadt langsam eng. Von dem Verbot ist das Kerngeschäft der Vermittlung von Limousinen mit lizenzierten Fahrern (UberBLACK) ebenso betroffen wie UberPOP, das Fahrgäste an Fahrer mit eigenem Auto, aber ohne Personenbeförderungsschein vermittelt. Nur die Vermittlung von Taxis ist dem US-Anbieter in Berlin noch erlaubt.

Auch in anderen Städten weht dem finanziell gut ausgestatteten US-Startup kräftiger Wind ins Gesicht. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hatte ein von den Behörden der Hansestadt eingesetztes, vom Verwaltungsgericht aus formalen Gründen aber kassiertes Verbot wieder eingesetzt.

Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt am Main ein bundesweites Verbot von UberPOP bestätigt und der klagenden Taxigenossenschaft den Rücken gestärkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Uber wird wohl in Berufung gehen. Solange macht das Unternehmen weiter mit UberPOP, hat das Geschäftsmodell aber angepasst, um den Rechtsdruck etwas zu mindern.

Auch auf EU-Ebene ist Uber inzwischen ein Politikum. Das US-Unternehmen hat sich in Brüssel über die Behandlung in Deutschland beschwert, woraufhin sich die EU-Kommission nun den deutschen Taxi-Markt genauer anschauen will. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg betonte am Donnerstag schon einmal, das Verbot verstoße nicht gegen das Recht der Europäischen Union. (vbr)